Indien / Südasien

Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Carbon Footprinting, Verifizierung, Zertifizierung, Berichterstattung und Beratungsdienste

Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Die CBAM-Verordnung sieht einen Einfuhrzoll vor, wobei die Übergangsphase für die Berichterstattung vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 dauert. Während dieser Anfangsphase sind vierteljährliche Meldungen der direkten Treibhausgasemissionen für alle Produktkategorien sowie der indirekten Treibhausgasemissionen für Strom, Düngemittel und Zementprodukte erforderlich. Für indische und südasiatische Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union (EU) Eisen und Stahl, Aluminium, Strom, Zement, Wasserstoff und Düngemittel herstellen, wird der neue CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erhebliche logistische, berichtstechnische und finanzielle Herausforderungen für den Import in EU-Länder mit sich bringen.

Elemente

Ab 2026 müssen Importeure von unter die CBAM fallenden Produkten zusätzlich zur laufenden Berichterstattung "CBAM-Zertifikate" erwerben und abgeben, um die überschüssigen eingebetteten Emissionen der Produkte zu Preisen zu kompensieren, die den Preisen für Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) entsprechen, um einen fairen Handel innerhalb der EU zu gewährleisten und die EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Ebenfalls ab 2026 wird die Emissionsberichterstattung eine Überprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle sowie jährliche, geprüfte CBAM-Erklärungen erfordern, in denen die gesamten eingebetteten Emissionen und die CBAM-Zertifikate zum Ausgleich dieser Emissionen für das vorangegangene Jahr aufgeführt sind.

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Ermittlung von CO₂-Fußabdrücken für Unternehmen und Produkte für Kunden aus verschiedenen Branchen SCS Global Services alles aus einer Hand für die Bewertung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen Ihres Produkts gemäß den CBAM-Vorschriften. Als erfahrener Anbieter von Lebenszyklusanalysen (LCA) kann SCS India/South Asia die CO₂-Intensität Ihres Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg untersuchen – einschließlich Rohstoffgewinnung, Herstellung, Transport und Vertrieb, Nutzung sowie Entsorgung am Ende der Lebensdauer – und Ihnen gleichzeitig tiefgehende Einblicke in Ihre Lieferkette bieten.

Ganz gleich, ob Sie ein Hersteller in der Türkei oder ein Verarbeiter in Ägypten sind – SCS verfügt über die technischen Experten, die Sie durch die Anforderungen und die Einhaltung der CBAM-Vorschriften begleiten, einschließlich Berichterstattung, Datenüberprüfung und Berichtssicherung. Wir nutzen Ihre Primärdaten, die aus Ihrem eigenen Unternehmen, Ihren Produkten und Ihren Lieferketten stammen, anstatt auf allgemeine Daten und Branchendurchschnitte zurückzugreifen, um sicherzustellen, dass die genauesten Emissionswerte gemeldet und besteuert werden. SCS bietet zudem eine Zertifizierung zur CO₂-Neutralität an, die es ermöglicht, den CO₂-Fußabdruck Ihres Produkts vollständig durch verifizierte Emissionszertifikate auszugleichen.   

Lebenszyklus eines Produkt-Carbon-Fußabdrucks

 

Warum SCS wählen?

SCS bringt 40 Jahre Erfahrung in nahezu allen Bereichen der Weltwirtschaft ein, um die Berechnung von Treibhausgasinventaren für Unternehmen zu unterstützen. Darüber hinaus sind wir seit über 30 Jahren ein vertrauenswürdiger, wissenschaftlich fundierter Anbieter von Nachhaltigkeitsdienstleistungen, der mithilfe seiner etablierten Ökobilanzierungspraxis und seiner Experten Scope-3-Inventare für komplexe vor- und nachgelagerte Kategorien erstellt. Im Rahmen unserer Dienstleistungen in den Bereichen Treibhausgasinventar, Verifizierung, Berichterstattung und technische Beratung wenden die Experten von SCS die fortschrittlichsten Bilanzierungsgrundsätze und Berechnungsmethoden für Treibhausgase an, einschließlich der aktuellsten Emissionsfaktoren, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse jedes Unternehmens authentisch, unvoreingenommen und genau sind. SCS ist weltweit bekannt für die außergewöhnliche Qualität unserer Arbeit, die Ethik, Zuverlässigkeit und Gründlichkeit unserer Auditoren sowie unsere schnelle Reaktion und Nachverfolgung aller Anfragen und laufenden Informationsanfragen. 

CBAM-Roadmap

Kohlenstoffneutral

Sobald der CO2-Fußabdruck eines Produkts ermittelt und verifiziert wurde, können Unternehmen wählen, ob sie ein Produkt nach dem branchenführenden Standard von SCS, dem Zertifizierungsstandard für klimaneutrale Unternehmen, Gebäude, Produkte und Dienstleistungen, oder nach dem international anerkannten Standard für klimaneutrale Produkte, PAS 2060, als klimaneutral zertifizieren lassen. Auf diese Weise können Unternehmen bescheinigen, dass sie den Kohlenstoff-Fußabdruck ihres Produkts erfolgreich neutralisiert haben.

Als Teil des Zertifizierungsprozesses bietet SCS eine Anleitung für den Kauf von verifizierten Kohlenstoffkompensationen aus glaubwürdigen Quellen, die mit der Mission des Unternehmens übereinstimmen, und überprüft die Stilllegung der gekauften Kohlenstoffkompensationen, um Kohlenstoffneutralität zu erreichen. Um den Status der Klimaneutralität aufrechtzuerhalten, gibt SCS außerdem Hinweise, wie der CO2-Fußabdruck des Produkts im Laufe der Zeit weiter reduziert werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • EU CBAM
  • Beratung
  • Lieferkette
  • Berichterstattung und Überprüfung
  • Dokumente

SCS unterstützt weltweit tätige Unternehmen bei der Messung der Treibhausgasauswirkungen ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus, von der Quelle bis zur Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. Dies umfasst die Treibhausgasemissionen der Rohstoffgewinnung aus Minen, des Transports von der Mine zur Verarbeitungs-/Herstellungsanlage, der Herstellung, des Transports und des Vertriebs von Endprodukten, der normalen Produktnutzung und der Entsorgung des Produkts am Ende seiner Lebensdauer.

CBAM-Methode für den Carbon Footprint

Die EU-CBAM-Verordnung schreibt für jede der Zielbranchen spezifische Methoden für die Kohlenstoffbilanzierung vor, die sich von der Bilanzierung unterscheiden, die in anderen gängigen Standards wie PAS 2050, WRI/WBCSD GHG Protocol und der ISO/TS 14067 Bilanzierungsmethode gefordert wird. 

SCS erstellt CO₂-Fußabdrücke für Produkte, die den Anforderungen der EU-CBAM entsprechen, unter Verwendung einer Bilanzierungsmethode, die vollständig auf die CBAM-Vorgaben abgestimmt ist und im Zuge künftiger Änderungen der Verordnung fortlaufend aktualisiert wird. Unternehmen aus dem Nahen Osten können sich darauf verlassen, dass SCS über das erforderliche Fachwissen verfügt, um sowohl direkte als auch indirekte Emissionen für die Vielzahl von Produkten zu ermitteln, die derzeit in den Anwendungsbereich der EU-CBAM-Verordnung fallen. Dies ermöglicht es Unternehmen, weiterhin erfolgreich am Handel teilzunehmen und die überarbeiteten EU-Einfuhrvorschriften und -Zölle einzuhalten. 

Das Ausmaß der Auswirkungen, die durch Carbon-Footprint-Ansätze erfasst werden, variiert je nach den erfassten Daten, den einbezogenen Auswirkungen und den verwendeten Berechnungsmethoden.

Fußabdrücke von Produkten können als Grundlage für die Zertifizierung als klimaneutral verwendet werden, sobald sie verifiziert sind. Erfahren Sie hier mehr.

Das SCS CBAM Technical Team hilft Unternehmen bei der Umsetzung der EU-CBAM-Vorschriften. Unsere Experten können dabei helfen, die Stakeholder des Unternehmens über eine Vielzahl von CBAM-Themen zu informieren, die sich auf Ihr spezifisches Geschäft und Ihre Produkte beziehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Umfassende CBAM-Schulungen zu allen Aspekten der Verordnung, die für Ihr Unternehmen, Ihre Branche und Ihre Produkte gelten
  • Identifizierung der in Ihrem Unternehmen hergestellten Produkte, die unter die CBAM-Verordnung fallen
  • Verständnis der Emissionsberechnungs- und -berichtsanforderungen für bestimmte Produkte, der anwendbaren Methoden und der Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Lieferketten
  • Kostenanalyse für mögliche Auswirkungen ab 2026, wenn CBAM-Zertifikate zum Ausgleich von Produktemissionen erforderlich sind
  • Wie man sich in der CBAM-Übergangsregistratur zurechtfindet und die Mechanismen zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten (Credits)
  • Verständnis der Rolle des EU-Emissionshandelssystems bei der Preisgestaltung von CBAM-Zertifikaten, der Preisschwankungen und der Besteuerung Ihrer Produkte
  • Verständnis für künftige Produkte, die von der CBAM-Verordnung betroffen sein könnten, da der Produktumfang im Laufe der Zeit erweitert wird

SCS bietet ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement, das Unternehmen dabei helfen kann, Risiken in der Lieferkette zu mindern und eine fortschrittliche Emissionsberichterstattung für die gesamte Lieferkette zu ermöglichen, sowohl für vor- als auch für nachgelagerte Bereiche. Darüber hinaus kann SCS in der gesamten Lieferkette arbeiten, um genaue und wissenschaftlich fundierte Kohlenstoffinventare für Ihre Lieferanten zu erstellen, einschließlich des zertifizierten verantwortungsvollen Abbaus von Rohstoffen, des ausgelagerten Transports und Vertriebs, der Rohstoffverarbeiter und der Hersteller von Fertigprodukten, die unter die CBAM-Vorschriften fallen, und mehr.

SCS verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Entwicklung von Systemen zur Erfassung von Lieferantendaten, zur Analyse von Informationen, zur Überprüfung der Einhaltung von Lieferantenkriterien und zur Erstellung von Berichten, sei es für das interne Lieferkettenmanagement oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wie CBAM. 

SCS kann Ihr Unternehmen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Lieferkettenstrategie durch folgende Maßnahmen unterstützen: 

  • Erhebung von Lieferantendaten
  • Entwicklung von Leistungskennzahlen
  • Erweiterte Überwachungswerkzeuge
  • Maßgeschneiderte Berichterstattung
  • Aufbau positiver Lieferantenbeziehungen
  • Risikokartierung und -analyse
  • Audit-Inspektion, Schulung, Aufsicht und Zertifizierung
  • Mehrsprachigkeit

Erfahren Sie hier mehr.

Melde- und Überprüfungsdienste werden in Kürze von SCS zur Verfügung stehen, wenn die EU-Kommission die CBAM-Vorschriften und die Meldeinfrastruktur, einschließlich des CBAM-Übergangsregisters, das Teil des CBAM Competent Authorities Traders Portal sein soll, weiterentwickelt hat. 

Während der erste CBAM-Bericht spätestens am 31. Januar 2024 für das vorangegangene Quartal fällig wird, müssen gemäß der CBAM-Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Punkte gemeldet werden: 

  • Die Gesamtmenge jeder Erzeugnisart, identifiziert durch den KN-/Zollcode, ausgedrückt in Tonnen
  • Herkunftsland
  • Die Anlage, in der das Produkt hergestellt wurde (und speziell für Stahlwaren, sofern bekannt, die Kennnummer des Stahlwerks, aus dem die Rohstoffcharge stammt)
  • Der für die Herstellung des Produkts verwendete Produktionsweg, der die technologische Option widerspiegelt, sowie Informationen über spezifische Parameter, die den gewählten Weg qualifizieren, und beschreibende Parameter, die die eingebetteten Emissionen der Waren beeinflussen
  • Tatsächliche eingebettete Gesamtemissionen in Tonnen CO2, die für jede Tonne der Waren emittiert werden; diese werden nach der in Anhang IV der CBAM-Verordnung aufgeführten Methode berechnet, die im Entwurf der Durchführungsverordnung weiter ausgeführt wird
  • Die direkten eingebetteten Emissionen nach den in Anhang III des Durchführungsentwurfs beschriebenen Methoden
  • Bei indirekten Emissionen muss der Erklärende u. a. den Stromverbrauch und den entsprechenden Emissionsfaktor angeben, und
  • Im Ausland gezahlter Kohlenstoffpreis

Um eine effiziente Umsetzung der Meldepflichten zu gewährleisten, wird die EU-Kommission eine elektronische Datenbank einrichten, in der die während der Übergangszeit gemeldeten Informationen gesammelt werden. Dieses Register soll bis zum 1. Oktober 2023 verfügbar sein.

Die Prüfung von Emissionsdaten für Produkte, die unter die CBAM-Verordnung fallen, ist erst ab der vollständigen Umsetzung der Verordnung im Jahr 2026 erforderlich. Weitere Einzelheiten werden in Kürze bekannt gegeben.

Name des Dokuments Dokument
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Vikas Ahuja

Senior-Vizepräsident, Umsatzerlöse