Europa

EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)

Unabhängige Überprüfung von Berichten über Treibhausgasemissionen, Daten auf Aktivitätsebene und Daten zur kostenlosen Zuteilung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS).

EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)

Was ist das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)?

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist der zentrale Mechanismus der Europäischen Union zur Bepreisung von CO₂-Emissionen, mit dem die Treibhausgasemissionen von erfassten Anlagen und Luftverkehrstätigkeiten reduziert werden sollen. Ab 2027 wird das separate ETS2-System für Brennstoffe gelten, die für den Verbrauch in Gebäuden, im Straßenverkehr und in weiteren Sektoren freigegeben werden. Betreiber und regulierte Unternehmen müssen ihre Emissionen gemäß den Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften des EU-EHS sowie den geltenden Akkreditierungs- und Verifizierungsanforderungen überwachen, melden und verifizieren.  

Wer benötigt eine EU-EHS-Prüfung? 

  • Anlagenbetreiber, deren Tätigkeiten unter Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG fallen und die geprüfte jährliche Emissionsberichte vorlegen müssen.
  • Industrieunternehmen, die eine Überprüfung von Berichten über Basisdaten, Daten von neuen Marktteilnehmern oder jährlichen Tätigkeitsberichten für die Zwecke der kostenlosen Zuteilung benötigen.
  • Unter das ETS2 fallende Unternehmen, die Brennstoffe zum Verbrauch in Verkehr bringen und gemäß Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG zur Einreichung geprüfter Emissionsberichte verpflichtet sind.

Warum sollten Sie sich für SCS Global Services entscheiden?

SCS Global Services seit mehr als 15 Jahren unabhängige Dienstleistungen zur Überprüfung von Treibhausgasemissionen in den Bereichen Fertigung, Metallindustrie, Chemie, Energie, Landwirtschaft, Transport, Lebensmittel und Konsumgüter SCS Global Services . SCS Global Services B.V. erweitert sein Prüfungsportfolio um Verifizierungsdienstleistungen für das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) und die grenzüberschreitende CO₂-Abgabe (CBAM) und unterstützt Kunden dabei mit unabhängigen, risikobasierten Überprüfungen im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen der EU.

Unser Ansatz zur Überprüfung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) vereint regulatorisches Fachwissen, technische Branchenkompetenz und dokumentierte Prüfverfahren. Für Industriekunden konzentriert sich „ SCS Global Services “ auf solide Überwachungspläne, zuverlässige Quelldaten, die korrekte Anwendung von Berechnungsmethoden, rückverfolgbare Daten auf Aktivitätsebene und eine klare Kommunikation der Überprüfungsergebnisse.

SCS Global Services B.V. durchläuft derzeit das Akkreditierungsverfahren, um als ETS-Prüfer akkreditiert zu werden.
Unser aktueller Antrag auf ETS-Akkreditierung umfasst:

  • Wirtschaftsgruppe 4: Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen; Herstellung von Sekundäraluminium; Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen. Zu den Beispielbranchen zählen die Stahlverarbeitung, Ferrolegierungen, Sekundäraluminium sowie die Verarbeitung von Kupfer und anderen Nichteisenmetallen.
  • Wirtschaftsgruppe 8: Herstellung von Ruß, Ammoniak, organischen Grundchemikalien, Wasserstoff/Synthesegas, Soda und Natriumbicarbonat. Zu den Beispielbranchen zählen die Chemieindustrie, die Wasserstoffindustrie, die Ammoniakindustrie, die Rußindustrie und die Sodaindustrie.

Unabhängig. Erfahren. Weltweit anerkannt. „ SCS Global Services “ unterstützt Unternehmen dabei, die ETS-Vorschriften souverän umzusetzen.

Teilen Sie uns Ihr Feedback mit

Senden Sie hier Ihr Feedback, Ihre Beschwerden oder Kommentare.

  • Wichtigste Pflichten für Betreiber von ETS-Anlagen
  • Prozess
  • SCS Global Services ETS-Angebote
  • FAQs

Betreiber, die am EU-Emissionshandelssystem teilnehmen, müssen jedes Jahr mehrere Kernverpflichtungen erfüllen:

  1. Überwachung der Treibhausgasemissionen

    Die Anlagen müssen einem genehmigten Überwachungsplan folgen, in dem Messmethoden, Datenquellen, Berechnungsfaktoren und Qualitätssicherungs-/Qualitätskontrollverfahren beschrieben sind.

  2. Erstellen und Einreichen eines jährlichen Emissionsberichts

    Jede Anlage legt ihrer zuständigen nationalen Behörde einen geprüften jährlichen Emissionsbericht (Annual Emissions Report, AER) vor.
    Dieser Bericht muss:

    • Alle relevanten direkten Emissionen erfassen
    • Befolgen Sie die genehmigte Methodik.
    • Vollständigkeit, Genauigkeit und Transparenz sicherstellen
    • Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren und Berechnungsdetails einbeziehen
  3. Lassen Sie den Bericht unabhängig überprüfen

    Vor der Einreichung muss die AER von einem akkreditierten, unabhängigen externen Prüfer überprüft werden.

  4. Emissionszertifikate abgeben

    Bis zum jährlichen Stichtag müssen die Betreiber EU-Emissionszertifikate (EUAs) in Höhe ihrer geprüften Emissionen abgeben. EUAs können auf dem Markt gekauft und verkauft werden, und der variable Marktpreis der EUAs spiegelt die Kosten für die Emissionsminderung wider.

Das CBAM-Überprüfungsverfahren folgt einem strukturierten, risikobasierten Ansatz. Die nachstehende Zusammenfassung gibt die Überprüfungsmaßnahmen in den Abschnitten 2.2 bis 2.20 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2551 der Kommission sowie die Überprüfungsgrundsätze der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 der Kommission wieder.

  1. Vorvertragliche Prüfung und Zeitaufwand

    Bevor SCS Global Services einen Auftrag annimmt, SCS Global Services die verfügbaren Informationen, um sich einen Überblick über die Anlage des Betreibers zu verschaffen, den vorgeschlagenen Verifizierungsumfang festzulegen, sicherzustellen, dass der Auftrag in den akkreditierten Geltungsbereich fällt, die Kompetenz und die Verfügbarkeit von Ressourcen zu bewerten, die Verifizierungsrisiken einzuschätzen und ausreichend Zeit für die Arbeiten einzuplanen. Der Vertrag muss bei Bedarf zusätzliche Zeit für strategische Analysen, Risikoanalysen oder andere Verifizierungsmaßnahmen vorsehen.

  2. Auskunftsanfrage des Betreibers

    Vor der strategischen Analyse und während der gesamten Überprüfung muss der Betreiber die für die Planung und Durchführung der Überprüfung erforderlichen Informationen bereitstellen. Dazu können der aktuelle Überwachungsplan, Anlagenbeschreibungen, Informationen zum Prozessablauf, Änderungsprotokolle, Probenahmepläne, der Emissionsbericht des Betreibers, frühere Überprüfungsberichte, Informationen zu ungeklärten Feststellungen, Vorläufer-Überprüfungsberichte, Nachweise zum Produktionszeitraum, Nachweise zum Stromverbrauch, Datenbanken, Datenquellen und sonstige relevante Unterlagen gehören.

  3. Strategische Analyse

    SCS Global Services eine strategische Analyse SCS Global Services , um Art, Umfang und Komplexität der Verifizierung einzuschätzen. Dazu gehören die Überprüfung der Anlage, der hergestellten Waren, der Produktionsprozesse und -abläufe, der Stoffströme, der Emissionsquellen, der technischen Anbindungen, der Überwachungsmethodik, der Messgeräte, der Berechnungsfaktoren, der Vorläuferstoffe, der Stromverbrauchsdaten, der Datenflussaktivitäten sowie des Kontrollsystems des Betreibers.

  4. Risikoanalyse

    SCS Global Services und analysiert inhärente Risiken, Kontrollmaßnahmen und Kontrollrisiken, die die Zuverlässigkeit des Emissionsberichts beeinträchtigen könnten. Die Risikoanalyse berücksichtigt die strategische Analyse, Informationen des Betreibers, relevante Emissionsquellen und Datenflüsse sowie die geltenden Wesentlichkeitsschwellen. Sollten während der Verifizierung neue Informationen vorliegen, werden die Risikoanalyse und die geplanten Verifizierungsmaßnahmen entsprechend aktualisiert.

  5. Verifizierungsplan

    Auf der Grundlage der Strategie- und Risikoanalysen SCS Global Services einen Verifizierungsplan, der den ermittelten Risiken angemessen ist. Der Plan umfasst ein Verifizierungsprogramm, einen Testplan für Kontrollmaßnahmen und -verfahren sowie einen Plan zur Stichprobenentnahme. Der Plan ist darauf ausgelegt, das Verifizierungsrisiko auf ein akzeptables Maß zu senken und eine angemessene Zuverlässigkeitserklärung zu untermauern.

  6. Prüfmaßnahmen

    SCS Global Services den Verifizierungsplan SCS Global Services und überprüft, ob der Überwachungsplan ordnungsgemäß angewendet wurde. Zu den Verifizierungsmaßnahmen gehören substanzielle Prüfungen, analytische Verfahren, Datenüberprüfungen sowie Kontrollen der korrekten Anwendung der Überwachungsmethodik. SCS Global Services den Datenfluss, die IT-Systeme, die Kontrollmaßnahmen, die Verfahren, die Dokumentation und die Wirksamkeit der Umsetzung.

  7. Analytische Verfahren

    SCS Global Services analytische Verfahren SCS Global Services , um die Plausibilität und Vollständigkeit der gemeldeten Daten zu bewerten. Dazu gehören die Bewertung von Schwankungen und Trends, die Identifizierung von Ausreißern, unerwarteten Daten und Datenlücken sowie die Durchführung vorläufiger und substanzieller analytischer Verfahren und abschließender analytischer Verfahren, um zu bestätigen, dass festgestellte Fehler behoben wurden.

  8. Datenüberprüfung

    SCS Global Services eine detaillierte Überprüfung der Daten im Emissionsbericht des Betreibers SCS Global Services . Dazu gehören die Rückverfolgung der Daten bis zu den Primärquellen, der Abgleich mit externen oder bestätigenden Quellen, sofern verfügbar, die Durchführung von Abgleichen, die Überprüfung von Schwellenwerten, die Neuberechnung gemeldeter Werte sowie die Überprüfung der Grenzen der Anlage, der Produktionsprozesse, der Produktionswege, der Stoffströme, der Emissionsquellen, der technischen Verbindungen, des Aktivitätsniveaus und der Datenzuverlässigkeit.

  9. Überprüfung der Überwachungsmethodik

    SCS Global Services , ob die im Überwachungsplan festgelegte Überwachungsmethodik korrekt angewendet wurde. Dazu gehören die Bewertung der Datenvollständigkeit, Datenlücken, Doppelzählungen, Stichprobenpläne, die Zuordnung von Emissionen und Energieflüssen, Definitionen auf Aktivitätsebene, der Energieverbrauch, die Behandlung von Vorläuferstoffen, die Verwendung verifizierter Ist-Emissionen für Vorläuferstoffe, sofern zutreffend, die Verwendung von Standardfaktoren, Emissionsfaktoren für Strom, Nachweise zur Nachhaltigkeit von Biomasse sowie die Behandlung von übertragenem CO₂ oder N₂O, die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie die dauerhafte Kohlenstoffabscheidung und -nutzung.

  10. Verweis auf andere Prüfberichte

    Stützt sich der Betreiber auf verifizierte Daten aus anderen Anlagen, wie beispielsweise Vorläuferstoff produzierenden Anlagen oder Stromerzeugungsanlagen, SCS Global Services , ob der entsprechende Verifizierungsbericht von einem ordnungsgemäß akkreditierten Prüfer ausgestellt wurde, ob die Stellungnahme zufriedenstellend war und ob der Bericht den relevanten Produktionszeitraum abdeckt.

  11. Stichproben

    SCS Global Services Stichprobenverfahren anwenden, sofern dies aufgrund der Risikoanalyse gerechtfertigt ist. Wird im Rahmen einer Stichprobe eine Falschangabe oder eine Nichtkonformität festgestellt, SCS Global Services den Betreiber SCS Global Services , die Ursache zu erläutern, bewertet die Auswirkungen auf die gemeldeten Daten, ermittelt, ob zusätzliche Überprüfungsmaßnahmen erforderlich sind, und entscheidet, ob der Stichprobenumfang oder die Grundgesamtheit der korrigierten Daten erweitert werden muss.

  12. Besichtigung vor Ort

    SCS Global Services eine physische Vor-Ort-Besichtigung an dem Standort SCS Global Services , an dem die Waren hergestellt werden, es sei denn, eine virtuelle Vor-Ort-Besichtigung oder ein Verzicht ist gemäß den geltenden CBAM-Überprüfungsvorschriften zulässig. Die Vor-Ort-Besichtigung dient dazu, Messgeräte und Überwachungssysteme zu begutachten, Mitarbeiter zu befragen, die Grenzen der Anlage und des Produktionsprozesses zu bewerten, die Vollständigkeit der Stoffströme und Emissionsquellen zu bestätigen, technische Anbindungen zu überprüfen und ausreichende Nachweise für das Überprüfungsergebnis zu sammeln.

  13. Umgang mit Unstimmigkeiten, Abweichungen und Verstößen

    SCS Global Services im Rahmen der Verifizierung Unstimmigkeiten, Nichtkonformitäten oder Verstöße SCS Global Services , SCS Global Services den Betreiber unverzüglich SCS Global Services und fordert eine Korrektur an. Behobene Probleme werden als gelöst dokumentiert. Bei nicht behobenen Problemen SCS Global Services Erklärungen SCS Global Services , bewertet die Wesentlichkeit, beurteilt gegebenenfalls die Auswirkungen auf die gemeldeten eingebetteten Emissionen und die Angaben zur Anpassung der kostenlosen Zuteilung und ermittelt die Auswirkungen auf das Verifizierungsurteil.

  14. Unabhängige technische Überprüfung

    Vor der Erstellung des Verifizierungsberichts werden die internen Verifizierungsunterlagen und der Entwurf des Verifizierungsberichts von einem unabhängigen Prüfer überprüft, der nicht zum Verifizierungsteam gehörte. Die Überprüfung erstreckt sich auf den gesamten Verifizierungsprozess, bestätigt, dass die Verfahren korrekt eingehalten wurden, beurteilt, ob mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und nach bestem Ermessen vorgegangen wurde, und bewertet, ob die Nachweise eine Stellungnahme mit hinreichender Sicherheit stützen.

  15. Beglaubigung des Prüfberichts

    Der Verifizierungsbericht wird auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des unabhängigen Prüfers und der Nachweise in den internen Verifizierungsunterlagen beglaubigt. Die Beglaubigung erfolgt durch eine vom Verifizierer ordnungsgemäß bevollmächtigte Person.

  16. Interne Nachweisdokumentation

    SCS Global Services interne Verifizierungsunterlagen, die ausreichend belegen, dass die Verifizierung gemäß den geltenden CBAM-Anforderungen durchgeführt wurde. Die Unterlagen umfassen die Ergebnisse der Verifizierungsmaßnahmen, vom Betreiber übermittelte Informationen, strategische Analysen, Risikoanalysen, den Verifizierungsplan, die Begründung für etwaige Ausnahmegenehmigungen von Vor-Ort-Besichtigungen oder virtuelle Besichtigungen, Belege zur Untermauerung des Verifizierungsgutachtens sowie die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung.

  17. Prüfbericht und Stellungnahme

    SCS Global Services den Verifizierungsbericht ausschließlich für Tätigkeitsgruppen, die in den Geltungsbereich seiner Akkreditierung fallen. Der Verifizierungsbericht enthält ein Verifizierungsurteil. Der Bericht kann nur dann als zufriedenstellend bewertet werden, wenn der Emissionsbericht des Betreibers keine wesentlichen Falschangaben enthält. Der Bericht wird als nicht zufriedenstellend bewertet, wenn wesentliche Falschangaben, wesentliche Nichtkonformitäten, mangelnde Klarheit oder Einschränkungen des Geltungsbereichs eine zufriedenstellende Schlussfolgerung hinsichtlich der hinreichenden Sicherheit verhindern.

  18. Einschränkung des Geltungsbereichs

    SCS Global Services zu dem Schluss kommen, dass der Umfang der Überprüfung zu begrenzt ist, wenn Daten fehlen, der Überwachungsplan keinen ausreichenden Umfang oder keine ausreichende Klarheit bietet oder der Betreiber keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hat. Eine Einschränkung des Umfangs kann SCS Global Services führen, SCS Global Services genügend Nachweise einholen SCS Global Services , um ein Urteil mit angemessener Sicherheit abzugeben.

  19. Offene, nicht wesentliche Abweichungen

    SCS Global Services , ob die im vorangegangenen Berichtszeitraum festgestellten unwesentlichen Abweichungen behoben wurden. Sind sie nicht behoben worden, SCS Global Services , ob diese Nichtbehebung das Risiko von Falschangaben erhöht oder erhöhen könnte, und dokumentiert den Stand sowie die Behebung der Feststellungen.

  20. Verbesserungsvorschläge – ohne Beratungsunternehmen

    Wenn SCS Global Services Verbesserungsbedarf SCS Global Services , kann der Verifizierungsbericht Empfehlungen enthalten, die sich auf die Risikobewertung des Betreibers, den Datenfluss, Kontrollmaßnahmen, Verfahren sowie den Überwachungs- und Berichtsprozess beziehen. Diese Empfehlungen beschränken sich auf die Ergebnisse der Verifizierung und stellen keine Beratung dar. SCS Global Services unparteiisch und berät den Betreiber nicht hinsichtlich seines Überwachungs- und Berichtsprozesses, entwirft diesen auch nicht und entwickelt ihn nicht.

  21. Tatsachen, die nach Ausstellung der Bestätigungserklärung bekannt wurden

    Sollten SCS Global Services nach der Ausstellung der Verifizierungserklärung Tatsachen bekannt SCS Global Services , die das Verifizierungsurteil wesentlich hätten beeinflussen können, SCS Global Services die Bedeutung dieser Informationen, entscheidet, ob zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen erforderlich sind, und ergreift geeignete Maßnahmen. Je nach den Umständen kann dies die Kommunikation mit dem Kunden, die Änderung, den Widerruf oder die Neuausstellung der Verifizierungserklärung sowie gegebenenfalls die Benachrichtigung der zuständigen Behörden oder der vorgesehenen Nutzer umfassen.

Bewertung der Bereitschaft zur Vorabprüfung 

Vor der formellen Verifizierung kann „ SCS Global Services “ eine Vorabprüfung der Verifizierungsbereitschaft durchführen, um zu beurteilen, ob der Überwachungsplan, der Plan zur Überwachungsmethodik, die Emissionsdaten, die Daten auf Aktivitätsebene, die Verfahren und die Nachweise für eine formelle Verifizierung durch eine unabhängige Stelle bereit sind. Diese Dienstleistung dient dazu, Lücken, Schwachstellen und potenzielle Nichtkonformitäten vor Beginn des formellen Verifizierungsauftrags zu identifizieren. Sie führt nicht zu einem Verifizierungsgutachten oder einer Bestätigungserklärung. 

Die Vorabprüfung umfasst:

  • Absolvierung einer Online- Selbstbewertung zur ETS-Bereitschaft
  • Überprüfung des Überwachungsplans, des Plans zur Überwachungsmethodik und des Genehmigungsstatus. 
  • Bewertung von Quellströmen, Emissionsquellen, Grenzen von Teilanlagen und Datenflussaktivitäten. 
  • Überprüfung ausgewählter Emissionsberechnungen, Aktivitätsdaten, Energieflussdaten, Berechnungsfaktoren und Belege. 
  • Bewertung von Kontrollmaßnahmen, IT-/Datensystemen, der Dokumentation, der Rückverfolgbarkeit und der internen Validierung. 
  • Ermittlung von Datenlücken, potenziellen Doppelzählungen, ungeklärten früheren Befunden und Mängeln in der Dokumentation. 
  • Bereitschaftsbericht, in dem die Feststellungen und empfohlenen Korrekturmaßnahmen vor der formellen Überprüfung zusammengefasst werden. 

Akkreditierte EU-ETS-Prüfungsdienste 

Nach der Akkreditierung wird SCS Global Services unabhängige EU-ETS-Verifizierungsdienstleistungen gemäß den AVR und den geltenden Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften erbringen. Die Verifizierungsdienstleistungen sollen die Einreichung zuverlässiger Berichte bei der zuständigen Behörde unterstützen.

  • Prüfung der jährlichen Emissionsberichte für Anlagen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). 
  • Überprüfung von Berichten zu Basisdaten, Berichten zu neuen Marktteilnehmern und jährlichen Tätigkeitsberichten für die Zwecke der kostenlosen Zuteilung. 
  • Prüfungsumfang für ausgewählte industrielle Tätigkeitsgruppen, vorbehaltlich des im Akkreditierungszertifikat aufgeführten Geltungsbereichs. 
  • Unabhängige Überprüfung und Beglaubigung vor der Erstellung des abschließenden Verifizierungsberichts. 
  • Klare Darstellung von Unstimmigkeiten, Abweichungen, Verstößen, Einschränkungen des Prüfungsumfangs und Verbesserungsvorschlägen. 

Diese Dienstleistung steht zur Verfügung, sobald SCS Global Services B.V. das entsprechende Akkreditierungsverfahren abgeschlossen hat, und zwar ausschließlich für Tätigkeitsbereiche, die unter das erteilte Akkreditierungszertifikat fallen.

  • Was ist das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)?

    Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Es funktioniert nach dem „Cap-and-Trade“-Prinzip, bei dem für die Gesamtemissionen aus den erfassten Tätigkeiten eine Obergrenze festgelegt wird und die Betreiber jedes Jahr Emissionszertifikate in Höhe ihrer geprüften Emissionen halten und abgeben müssen.

  • Wer ist zur Einhaltung des EU-Emissionshandelssystems verpflichtet?

    Das EU-Emissionshandelssystem gilt für Betreiber von erfassten Anlagen in energieintensiven Sektoren (wie beispielsweise Hersteller von Erdöl, Stahl, Zement, Eisen und Aluminium, Glas sowie Zellstoff und Papier) sowie für bestimmte Aktivitäten im Luftverkehr. Erfasste Anlagen müssen ihre Emissionen überwachen, einen jährlichen Emissionsbericht vorlegen, diesen unabhängig überprüfen lassen und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eine ausreichende Anzahl von Zertifikaten abgeben.

  • Warum sind Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems so wichtig?

    Ein robustes MRV-System gewährleistet, dass die Emissionsdaten genau, transparent und systemweit vergleichbar sind. Eine unabhängige Überprüfung ist zwingend vorgeschrieben und spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Integrität und Wirksamkeit des EU-Emissionshandelssystems, während sie es den Betreibern gleichzeitig ermöglicht, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nachzuweisen.

  • Welche Rolle spielt „ SCS Global Services Europe“ bei der Einhaltung der EU-Emissionshandelsvorschriften?

    SCS Global Services B.V. bietet unabhängige Prüfungsdienstleistungen für Programme zur Erfassung von Treibhausgasemissionen an. Das Unternehmen baut derzeit seine Kapazitäten aus und strebt eine Akkreditierung an, um EU-ETS-Prüfungsaktivitäten gemäß den geltenden europäischen Rechtsvorschriften durchführen zu können.

  • Wie ist der Stand der EU-ETS-Prüferakkreditierung von „ SCS Global Services “ in Europa?

    SCS Global Services Europa hat Ende 2026 seinen Antrag auf Zulassung als EU-ETS-Prüfer eingereicht für:

    • Wirtschaftsgruppe 4 – Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen; Herstellung von Sekundäraluminium; Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen.
    • Aktivitätsgruppe 8 – Herstellung von Ruß, Ammoniak, organischen Grundchemikalien, Wasserstoff/Synthesegas, Soda und Natriumbicarbonat.

    Diese Initiative spiegelt das langfristige Engagement von „ SCS Global Services“ wider, regulierten Betreibern zuverlässige, unabhängige und technisch fundierte Überprüfungsdienstleistungen anzubieten.

  • Kann „ SCS Global Services Europe“ Betreiber bereits vor der Erteilung der Akkreditierung unterstützen?

    Ja. „ SCS Global Services “ Europe bietet Dienstleistungen zur Vorbereitung auf das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) sowie Vorabprüfungen an, bei denen die Systeme und Daten eines Betreibers im Vorfeld der formellen Überprüfung unabhängig bewertet werden. „ SCS Global Services “ Europe verfügt über Erfahrung mit verschiedenen EU-Regulierungsprogrammen, darunter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), die CBAM, die EUDR und die RED III, und gewährleistet so einen einheitlichen Ansatz bei der Überprüfung von Treibhausgasemissionen – von der Vorabprüfung bis zur abschließenden Überprüfung.

  • Was ist das EU-ETS-Readiness-Tool?

    Das „EU ETS Readiness Tool“ ist ein kostenloses Online-Selbstbewertungstool, das von SCS Europe entwickelt wurde. Es ermöglicht Betreibern, ihre Bereitschaft für die EU-Emissionshandelssystem-Prüfung zu bewerten, indem potenzielle Lücken oder Unstimmigkeiten in den Überwachungs-, Berichterstattungs- und Kontrollprozessen ermittelt werden.

  • Was ist eine Vorabprüfung und wozu dient sie?

    Die Vorabprüfung ist eine freiwillige, nicht akkreditierte Dienstleistung, die mit derselben technischen Genauigkeit wie eine formelle Prüfung durchgeführt wird, ohne dass ein Prüfungsurteil abgegeben wird. Sie umfasst eine detaillierte Überprüfung der Emissionsüberwachungs- und Berichterstattungssysteme eines Betreibers und deckt potenzielle wesentliche Falschangaben, Schwachstellen in Überwachungsplänen oder Datenflüssen sowie Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung der EU-Verordnung über die Überwachung und Berichterstattung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (MRR) auf.

    Die frühzeitige Erkennung dieser Probleme bietet einen besseren Überblick über die Verifizierungsbereitschaft und potenzielle Compliance-Risiken.

  • Was beinhaltet eine Informationsveranstaltung zum EU-Emissionshandelssystem?

    Im Rahmen der Vorabprüfungen bietet „ SCS Global Services Europe“ Informationsveranstaltungen für Anlagenbetreiber und verantwortliche Mitarbeiter an. Die Veranstaltungen vermitteln einen Überblick über:

    • Grundsätze und Anforderungen des EU-Emissionshandelssystems
    • Gesetzliche Verpflichtungen und Fristen
    • Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungsprozesse
    • Häufige Feststellungen bei ETS-Prüfungen

    Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Teams über Anforderungen, Zeitpläne und Erwartungen hinsichtlich der Überprüfung informiert sind.

  • Wie werden die Preise für EU-EHS-Dienstleistungen festgelegt?

    Die Preise für EU-ETS-Dienstleistungen werden individuell festgelegt, abhängig von Faktoren wie der Tätigkeitsgruppe, der Größe und Komplexität der Anlage, der Datenqualität sowie dem Umfang der erforderlichen Dienstleistungen (z. B. Bereitschaftsbewertung oder Vorabprüfung). Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Dienstleistungen angemessen abgegrenzt sind und den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

  • Wie sollten Betreiber den Einstieg finden?

    Betreiber können zunächst das kostenlose „EU ETS Readiness Tool“ nutzen, um ihren aktuellen Vorbereitungsstand zu bewerten. Für diejenigen, die eine weitergehende Bewertung wünschen, bietet „ SCS Global Services Europe“ unabhängige Vorverifizierungsdienste an, die detaillierte Einblicke in die Verifizierungsbereitschaft liefern.

Informationen anfordern

Möchten Sie loslegen oder benötigen Sie weitere Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Tarik Bellahcene (Belgien)

Direktor für Geschäftsentwicklung