EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)

EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)

Was ist das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)?

Das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU ETS) ist der Eckpfeiler der EU-Klimapolitik und der weltweit größte Kohlenstoffmarkt. Es funktioniert nach dem Cap-and-Trade-Prinzip: Für die gesamten Treibhausgasemissionen der erfassten Anlagen wird eine Obergrenze festgelegt, und die Unternehmen müssen ihre geprüften Emissionen überwachen, melden und entsprechende Zertifikate abgeben.
Die Einhaltung des ETS ist für eine Vielzahl von Branchen verbindlich, darunter:

  • Strom- und Wärmeerzeugung
  • Herstellung von Zement, Stahl, Glas, Chemikalien, Papier
  • Luftfahrtunternehmen
  • Große industrielle Verbrennungsanlagen

Das System schafft Anreize für die Dekarbonisierung und gewährleistet gleichzeitig eine robuste, transparente Emissionsberichterstattung auf dem gesamten europäischen Markt.

Geltungsbereich und Anwendbarkeit

SCS bietet Unterstützung bei der Erfüllung der EU-Emissionshandelsverpflichtungen für Betreiber, die verifizierte Emissionsdaten bei einer nationalen zuständigen Behörde einreichen müssen. Die Verfügbarkeit der Dienstleistungen hängt vom jeweiligen System, Standort und Akkreditierungsumfang ab. SCS Europe befindet sich derzeit im Prozess der Akkreditierung für die Aktivitätsgruppe 4 (Herstellung von (Nicht-)Eisenmetallen) und die Aktivitätsgruppe 8 (Chemikalien).

Warum SCS wählen?

SCS Global Services seit über 15 Jahren unabhängige Überprüfungen von Treibhausgasemissionen in verschiedenen Branchen SCS Global Services , darunter: Lebensmittel und Landwirtschaft, Bekleidung, Fertigung, Technologie, Fluggesellschaften, Einzelhandel, Baumaterialien, Kommunen, Versorgungsunternehmen und viele mehr. Seit 2026 hat SCS Global Services sein Portfolio um ein neues Programm erweitert: das EU-Emissionshandelssystem (ETS).

SCS-Prüfer wenden die aktuellsten Rechnungslegungsgrundsätze und Methoden zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für unsere akkreditierten Aktivitätsgruppen 4 und 8 an. Wir stellen sicher, dass Ihre Emissionsdaten korrekt und konform sind und den zuständigen Behörden Ihres Landes vorgelegt werden können.

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  • Wichtigste Pflichten für Betreiber von ETS-Anlagen
  • Der ETS-Verifizierungsprozess
  • SCS ETS-Dienstleistungen

Betreiber, die am EU-Emissionshandelssystem teilnehmen, müssen jedes Jahr mehrere Kernverpflichtungen erfüllen:

  1. Überwachung der Treibhausgasemissionen

    Die Anlagen müssen einem genehmigten Überwachungsplan folgen, in dem Messmethoden, Datenquellen, Berechnungsfaktoren und Qualitätssicherungs-/Qualitätskontrollverfahren beschrieben sind.

  2. Erstellen und Einreichen eines jährlichen Emissionsberichts

    Jede Anlage legt ihrer zuständigen nationalen Behörde einen geprüften jährlichen Emissionsbericht (Annual Emissions Report, AER) vor.
    Dieser Bericht muss:

    • Alle relevanten direkten Emissionen erfassen
    • Befolgen Sie die genehmigte Methodik.
    • Vollständigkeit, Genauigkeit und Transparenz sicherstellen
    • Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren und Berechnungsdetails einbeziehen
  3. Lassen Sie den Bericht unabhängig überprüfen

    Vor der Einreichung muss die AER von einem akkreditierten, unabhängigen externen Prüfer überprüft werden.

  4. Emissionszertifikate abgeben

    Bis zum jährlichen Stichtag müssen die Betreiber EU-Emissionszertifikate (EUAs) in Höhe ihrer geprüften Emissionen abgeben. EUAs können auf dem Markt gekauft und verkauft werden, und der variable Marktpreis der EUAs spiegelt die Kosten für die Emissionsminderung wider.

Schrittweise Übersicht über den Verifizierungszyklus

Die SCS-Verifizierungsaktivitäten werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) hinsichtlich Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) durchgeführt, wobei ein risikobasierter Ansatz zur Bewertung von Daten, Kontrollen und Wesentlichkeit verwendet wird. 

  1. Strategische Analyse

    Der Prüfer führt eine umfassende Bewertung Ihrer Installation, Prozesse, Überwachungsmethodik und inhärenten Risiken durch.

  2. Risikobewertung

    Es wird eine detaillierte Risikoanalyse durchgeführt, um Folgendes zu ermitteln:

    • Bedeutende Emissionsquellen
    • Datenlücken
    • Berechnungsrisiken
    • Schwächen des Kontrollsystems
  3. Verifizierungsplanung

    Auf der Grundlage der identifizierten Risiken entwickelt der Prüfer einen maßgeschneiderten Prüfplan, der Folgendes umfasst:

    • Besichtigungen vor Ort
    • Datenprüfungen
    • Transaktionsstichproben
    • Methodiküberprüfungen
  4. Prozessanalyse und Datenüberprüfung

    Der Prüfer überprüft:

    • Aktivitätsdaten (Kraftstoff, Materialien, Output)
    • Emissionsfaktoren
    • Kalibrierungsprotokolle
    • Interne Kontrollen & Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle
    • Vollständigkeit und Konsistenz von Datensätzen
  5. Besichtigung vor Ort (falls erforderlich)

    Vor-Ort-Bewertung zur Validierung:

    • Messsysteme
    • Betriebliche Grenzen
    • Mess- und Probenahmeverfahren
    • Datenerfassungsprozesse
  6. Problemlösung

    Der Prüfer teilt Nichtkonformitäten und Verbesserungsbedarf mit, sodass der Betreiber Probleme vor der Fertigstellung korrigieren oder klären kann.

  7. Verifizierungsbericht Stellungnahme

    Sobald alle Probleme behoben sind:

    • Ein formeller Verifizierungsbericht wird ausgestellt.
    • Eine verifizierte Emissionszahl wird angegeben.

Der Betreiber kann dann die AER sicher an die Behörden übermitteln.

Unterstützung von Installationen von der Vorbereitung bis zur jährlichen Überprüfung

  1. SCS bietet eine umfassende Palette von Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Betreiber ihre ETS-Verpflichtungen effizient und zuverlässig erfüllen können.
    ETS-Vorbereitungssitzung

    Wir bieten Vorbereitungssitzungen an, um Folgendes zu erläutern:

    • ETS-Grundlagen
    • Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften
    • Berechnungsmethoden
    • Datenvalidierung und interne Kontrollen
    • Häufige Ergebnisse der Überprüfung und wie man sie vermeiden kann
      Vorbereitungssitzungen können vor Ort oder online durchgeführt werden und richten sich an Betreiber, Compliance-Teams oder Nachhaltigkeitsmanager.
  2. Vorabprüfung

    Bevor die formale Verifizierung beginnt, kann SCS eine Vorabprüfung durchführen, die Folgendes umfasst:

    • Eine Online-Selbsteinschätzung (Link zu Microsoft-Formularen)
    • Überprüfung des Überwachungsplans
    • Bewertung der Datenverfügbarkeit und -vollständigkeit
    • Beispielberechnungen testen
    • Frühzeitige Erkennung von Problemen, um Nichtkonformitäten zu vermeiden
    • Empfehlungen zur Verbesserung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit
      Eine Vorabprüfung trägt dazu bei, eine reibungslose und risikoarme formelle Prüfung im weiteren Verlauf des Jahres sicherzustellen.

Informationen anfordern

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Tarik Bellahcene (Belgien)

Direktor für Geschäftsentwicklung