Unterstützung des Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (CBAM)
Carbon Footprinting, Verifizierung, Zertifizierung, Berichterstattung und Beratungsdienste
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Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?
Bei der CBAM-Verordnung handelt es sich um einen Einfuhrzoll mit einer Übergangsphase der Berichterstattung vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Während dieser ersten Phase ist eine vierteljährliche Berichterstattung über direkte Treibhausgasemissionen für alle Produktkategorien sowie über indirekte Treibhausgasemissionen für Strom, Düngemittel und Zementprodukte erforderlich. Für weltweit tätige Unternehmen, die Eisen- und Stahl-, Aluminium-, Strom-, Zement-, Wasserstoff- und Düngemittelprodukte außerhalb der Europäischen Union (EU) herstellen, wird der neue Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) bei der Einfuhr in EU-Länder erhebliche logistische, meldepflichtige und finanzielle Herausforderungen mit sich bringen.
Ab 2026 müssen Importeure von unter die CBAM fallenden Produkten zusätzlich zur laufenden Berichterstattung "CBAM-Zertifikate" erwerben und abgeben, um die überschüssigen eingebetteten Emissionen der Produkte zu Preisen zu kompensieren, die den Preisen für Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) entsprechen, um einen fairen Handel innerhalb der EU zu gewährleisten und die EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Ebenfalls ab 2026 wird die Emissionsberichterstattung eine Überprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle sowie jährliche, geprüfte CBAM-Erklärungen erfordern, in denen die gesamten eingebetteten Emissionen und die CBAM-Zertifikate zum Ausgleich dieser Emissionen für das vorangegangene Jahr aufgeführt sind.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Erstellung von Kohlenstoffbilanzen für Unternehmen und Produkte für Kunden in verschiedenen Branchen bietet SCS Global Services eine zentrale Anlaufstelle für die Bewertung der Scope-1-, -2- und -3-Emissionen Ihres Produkts in Übereinstimmung mit den CBAM-Vorschriften. Als erfahrener Anbieter von Lebenszyklusanalysen (Lifecycle Assessment, LCA) kann SCS die Kohlenstoffintensität Ihres Produkts über den gesamten Lebenszyklus hinweg untersuchen, einschließlich der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, des Transports und Vertriebs, der Nutzung und der Entsorgung am Ende des Lebenszyklus, und gleichzeitig tiefe Einblicke in Ihre Lieferkette gewähren.
Ganz gleich, ob Sie ein Bergwerk in Brasilien, ein Hersteller in China oder ein Verarbeiter in Indien sind - SCS verfügt über die technischen Experten, die Sie bei der Erfüllung der CBAM-Anforderungen und der Einhaltung der Vorschriften unterstützen, einschließlich der Berichterstattung, Datenüberprüfung und Berichtssicherung. Wir verwenden Ihre Primärdaten, die aus Ihrem eigenen Unternehmen, Ihren Produkten und Lieferketten stammen, im Gegensatz zu allgemeinen Daten und Branchendurchschnitten, um sicherzustellen, dass die genauesten Emissionen gemeldet und besteuert werden. SCS bietet auch die Carbon Neutral Certification an, die den vollständigen Ausgleich Ihres Produkt-Fußabdrucks durch verifizierte Emissionsgutschriften ermöglicht.
Warum SCS wählen?
SCS verfügt über 40 Jahre Erfahrung in nahezu allen Bereichen der Weltwirtschaft, die in die Berechnung von Treibhausgasinventaren für Unternehmen einfließen. Darüber hinaus sind wir seit mehr als 30 Jahren ein vertrauenswürdiger, wissenschaftlich fundierter Nachhaltigkeitsdienstleister, der seine bewährte LCA-Praxis und seine Experten zur Erstellung von Scope-3-Inventaren für komplexe vor- und nachgelagerte Kategorien einsetzt. Im Rahmen unserer Dienstleistungen für Treibhausgasinventarisierung, -verifizierung, -berichterstattung und technische Beratung wenden die SCS-Experten die fortschrittlichsten Rechnungslegungsgrundsätze und Treibhausgasberechnungsmethoden an, einschließlich der aktuellsten Emissionsfaktoren, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse jedes Unternehmens authentisch, unvoreingenommen und genau sind. SCS ist weltweit bekannt für die außergewöhnliche Qualität unserer Arbeit, die Ethik, Zuverlässigkeit und Gründlichkeit unserer Prüfer sowie die schnelle Reaktion und Nachbereitung aller Anfragen und laufenden Informationsanfragen.
- Produkt Carbon Footprint
- Kohlenstoffneutral
- Beratung
- Lieferkette
- Berichterstattung und Überprüfung
- Programm-Dokumente
SCS unterstützt weltweit tätige Unternehmen bei der Messung der Treibhausgasauswirkungen ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus, von der Quelle bis zur Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. Dies umfasst die Treibhausgasemissionen der Rohstoffgewinnung aus Minen, des Transports von der Mine zur Verarbeitungs-/Herstellungsanlage, der Herstellung, des Transports und des Vertriebs von Endprodukten, der normalen Produktnutzung und der Entsorgung des Produkts am Ende seiner Lebensdauer.
CBAM-Methode für den Carbon Footprint
Die EU-CBAM-Verordnung schreibt für jede der Zielbranchen spezifische Methoden für die Kohlenstoffbilanzierung vor, die sich von der Bilanzierung unterscheiden, die in anderen gängigen Standards wie PAS 2050, WRI/WBCSD GHG Protocol und der ISO/TS 14067 Bilanzierungsmethode gefordert wird.
SCS erstellt EU-CBAM-konforme Produkt-Kohlenstoff-Fußabdrücke unter Verwendung einer Bilanzierungsmethode, die vollständig auf die CBAM-Anforderungen abgestimmt ist und im Laufe der Zeit bei Änderungen der Verordnung aktualisiert wird. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass SCS über die nötige Expertise verfügt, um sowohl direkte als auch indirekte Emissionen für eine Vielzahl von Produkten zu ermitteln, die in den aktuellen Geltungsbereich der EU-CBAM-Verordnung fallen, damit Unternehmen auch weiterhin erfolgreich an überarbeiteten EU-Importvorschriften und -tarifen teilnehmen und diese einhalten können.
Das Ausmaß der Auswirkungen, die durch Carbon-Footprint-Ansätze erfasst werden, variiert je nach den erfassten Daten, den einbezogenen Auswirkungen und den verwendeten Berechnungsmethoden.
Fußabdrücke von Produkten können als Grundlage für die Zertifizierung als klimaneutral verwendet werden, sobald sie verifiziert sind. Erfahren Sie hier mehr.
Sobald der Kohlenstoff-Fußabdruck eines Produkts ermittelt und verifiziert wurde, können sich Unternehmen dafür entscheiden, ein Produkt nach dem branchenführenden Standard von SCS, dem Certification Standard for Carbon Neutral Entities, Buildings, Products, and Services oder dem international anerkannten Standard PAS 2060 zertifizieren zu lassen. Auf diese Weise können Unternehmen bescheinigen, dass sie den Kohlenstoff-Fußabdruck ihres Produkts erfolgreich neutralisiert haben.
Als Teil des Zertifizierungsprozesses bietet SCS eine Anleitung zum Kauf verifizierter Kohlenstoffkompensationen aus glaubwürdigen Quellen, die mit der Mission des Unternehmens übereinstimmen, und überprüft die Stilllegung der gekauften Kohlenstoffkompensationen, um Kohlenstoffneutralität zu erreichen. Um den Status der Klimaneutralität aufrechtzuerhalten, gibt SCS außerdem Hinweise, wie der CO2-Fußabdruck des Produkts im Laufe der Zeit weiter reduziert werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das SCS CBAM Technical Team hilft Unternehmen bei der Umsetzung der EU-CBAM-Vorschriften. Unsere Experten können dabei helfen, die Stakeholder des Unternehmens über eine Vielzahl von CBAM-Themen zu informieren, die sich auf Ihr spezifisches Geschäft und Ihre Produkte beziehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
- Umfassende CBAM-Schulungen zu allen Aspekten der Verordnung, die für Ihr Unternehmen, Ihre Branche und Ihre Produkte gelten
- Identifizierung der in Ihrem Unternehmen hergestellten Produkte, die unter die CBAM-Verordnung fallen
- Verständnis der Emissionsberechnungs- und -berichtsanforderungen für bestimmte Produkte, der anwendbaren Methoden und der Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Lieferketten
- Kostenanalyse für mögliche Auswirkungen ab 2026, wenn CBAM-Zertifikate zum Ausgleich von Produktemissionen erforderlich sind
- Wie man sich in der CBAM-Übergangsregistratur zurechtfindet und die Mechanismen zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten (Credits)
- Verständnis der Rolle des EU-Emissionshandelssystems bei der Preisgestaltung von CBAM-Zertifikaten, der Preisschwankungen und der Besteuerung Ihrer Produkte
- Verständnis für künftige Produkte, die von der CBAM-Verordnung betroffen sein könnten, da der Produktumfang im Laufe der Zeit erweitert wird
SCS bietet ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement, das Unternehmen dabei helfen kann, Risiken in der Lieferkette zu mindern und eine fortschrittliche Emissionsberichterstattung für die gesamte Lieferkette zu ermöglichen, sowohl für vor- als auch für nachgelagerte Bereiche. Darüber hinaus kann SCS in der gesamten Lieferkette arbeiten, um genaue und wissenschaftlich fundierte Kohlenstoffinventare für Ihre Lieferanten zu erstellen, einschließlich des zertifizierten verantwortungsvollen Abbaus von Rohstoffen, des ausgelagerten Transports und Vertriebs, der Rohstoffverarbeiter und der Hersteller von Fertigprodukten, die unter die CBAM-Vorschriften fallen, und mehr.
SCS verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Entwicklung von Systemen zur Erfassung von Lieferantendaten, zur Analyse von Informationen, zur Überprüfung der Einhaltung von Lieferantenkriterien und zur Erstellung von Berichten, sei es für das interne Lieferkettenmanagement oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wie CBAM.
SCS kann Ihr Unternehmen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Lieferkettenstrategie durch folgende Maßnahmen unterstützen:
- Erhebung von Lieferantendaten
- Entwicklung von Leistungskennzahlen
- Erweiterte Überwachungswerkzeuge
- Maßgeschneiderte Berichterstattung
- Aufbau positiver Lieferantenbeziehungen
- Risikokartierung und -analyse
- Audit-Inspektion, Schulung, Aufsicht und Zertifizierung
- Mehrsprachigkeit
Erfahren Sie hier mehr.
Melde- und Überprüfungsdienste werden in Kürze von SCS zur Verfügung stehen, wenn die EU-Kommission die CBAM-Vorschriften und die Meldeinfrastruktur, einschließlich des CBAM-Übergangsregisters, das Teil des CBAM Competent Authorities Traders Portal sein soll, weiterentwickelt hat.
Während der erste CBAM-Bericht spätestens am 31. Januar 2024 für das vorangegangene Quartal fällig wird, müssen gemäß der CBAM-Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Punkte gemeldet werden:
- Die Gesamtmenge jeder Erzeugnisart, identifiziert durch den KN-/Zollcode, ausgedrückt in Tonnen
- Herkunftsland
- Die Anlage, in der das Produkt hergestellt wurde (und speziell für Stahlwaren, sofern bekannt, die Kennnummer des Stahlwerks, aus dem die Rohstoffcharge stammt)
- Der für die Herstellung des Produkts verwendete Produktionsweg, der die technologische Option widerspiegelt, sowie Informationen über spezifische Parameter, die den gewählten Weg qualifizieren, und beschreibende Parameter, die die eingebetteten Emissionen der Waren beeinflussen
- Tatsächliche eingebettete Gesamtemissionen in Tonnen CO2, die für jede Tonne der Waren emittiert werden; diese werden nach der in Anhang IV der CBAM-Verordnung aufgeführten Methode berechnet, die im Entwurf der Durchführungsverordnung weiter ausgeführt wird
- Die direkten eingebetteten Emissionen nach den in Anhang III des Durchführungsentwurfs beschriebenen Methoden
- Bei indirekten Emissionen muss der Erklärende u. a. den Stromverbrauch und den entsprechenden Emissionsfaktor angeben, und
- Im Ausland gezahlter Kohlenstoffpreis
Um eine effiziente Umsetzung der Meldepflichten zu gewährleisten, wird die EU-Kommission eine elektronische Datenbank einrichten, in der die während der Übergangszeit gemeldeten Informationen gesammelt werden. Dieses Register soll bis zum 1. Oktober 2023 verfügbar sein.
Die Prüfung von Emissionsdaten für Produkte, die unter die CBAM-Verordnung fallen, ist erst ab der vollständigen Umsetzung der Verordnung im Jahr 2026 erforderlich. Weitere Einzelheiten werden in Kürze bekannt gegeben.
Datei Name | Dokument |
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CBAM Dienstleistungen Informationsblätter | Englisch | Spanisch | Portugiesisch | Französisch | Deutsch | Türkisch |
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