GlobalG.A.P. Anwendung

ABSCHNITT 1: Informationen zum Unternehmen

Juristische Person

Diese Angaben werden auf der Bescheinigung wie in diesem Abschnitt beschrieben aufgeführt, einschließlich des Namens der juristischen Person (Name des Betriebs oder des Erzeugers), der Anschrift und des Erzeugerlandes (z. B. USA, Mexiko).

Bitte senden Sie den Nachweis der Rechtspersönlichkeit an [email protected].

 

Adresse

Juristischer Kontakt

Dies sollte die Person sein, die für die Pflege der Produkt- und Unternehmensinformationen bei der Zertifizierungsstelle und die Koordinierung der Lebensmittelsicherheitsaudits verantwortlich ist und die in der GLOBALG.A.P.-Datenbank aufgeführt wird.

Name
Kontakt

Informationen zur Rechnungsstellung

Rechnungsadresse

Kontaktinformationen für die Audit-Koordination (z. B. Berater, Betriebsleiter usw.)

Kontaktperson

Informationen zur Identifizierung

Die Erzeuger können sich auch unter ihrer Globalen Standortnummer (GLN) registrieren lassen, und die Verwendung von GLNs und Sub-GLNs wird für Unternehmen mit mehreren Standorten empfohlen.

Auf der Grundlage der neuesten Version der Norm werden von GLOBALG.A.P. GPS-Koordinaten verlangt. Die Mindestgenauigkeit der Eingabe beträgt +/-10 m. Auf Anfrage erhalten Sie von SCS eine Anleitung zur Beschaffung dieser Koordinaten.


Datenzugangsebene

Wird keine Ebene ausgewählt, wird die Standardeinstellung gemäß den GlobalGAP General Regulations verwendet.
Data Access Rules V4.1

Wählen Sie die Datenzugriffsebene

ABSCHNITT 2: Frühere Zertifizierung

  • Gemäß den GLOBALG.A.P.-Vorschriften müssen alle bestehenden GLOBALG.A.P.-Registrierungsnummern (GGNs) offengelegt werden. Die GGN ist eine eindeutige Registrierungsnummer, die von GLOBALG.A.P. an den Hersteller bei der Registrierung vergeben wird und die für die Lebensdauer der juristischen Person vorgesehen ist.
  • Eine frühere Zertifizierung der Flächen/Erzeugnisse der derzeitigen juristischen Person, die unter der Kontrolle einer anderen juristischen Person stand, muss nicht angegeben werden. Beispiel: Wenn der Erzeuger die Farmen oder Ranches von einer anderen Einheit gekauft hat, die GLOBALG.A.P. zertifiziert war, ist es nicht notwendig, die Zertifizierung hier anzugeben.
  • Eine aktuelle oder frühere Zertifizierung schließt eine Zertifizierung zwar nicht aus, aber es ist notwendig, vor der Inspektion alle früheren Sanktionen sowie frühere Auditstandards offen zu legen.
  • Bei Nichteinhaltung werden von GLOBALG.A.P. Geldstrafen erhoben.
     
Produkt Schema Zertifizierungsstelle Betrieb

ABSCHNITT 3: Prüfungsschema

Option 1 gilt für einzelne Hersteller/Rechtspersonen und schließt Betriebe mit mehreren Standorten und einzelne Rechtspersonen mit Qualitätsmanagementsystem(en) für die Standorte ein.

Multisite: Betriebe mit mehr als einem Standort, die durch Entfernung oder Region voneinander getrennt sind und separate Einzelstandorte mit eigener Dokumentation/Verwaltung haben können. Dies gilt nicht für Einzelstandorte mit mehreren Anbauranches/Feldern. Bitte beachten Sie, dass bei Wahl dieser Option alle Standorte des Multisite-Betriebes jährlich auditiert werden müssen, um zertifiziert zu werden. Für das CB-Audit sind keine Stichproben von Standorten zulässig.

Option 2 ist für eine juristische Person, die über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt und mehrere Erzeuger (Mitglieder der Erzeugergemeinschaft) zertifiziert, die im Rahmen des/der Qualitätsmanagementsystems/e arbeiten und zertifizierte Produkte nur unter einem Verkäufer/Makler/Einrichtung (Zertifikatsinhaber) verkaufen. 

 

1. Wählen Sie Standard
2. Optionen wählen

Bitte füllen Sie das Addendum für die Registrierung mehrerer Produzenten aus und reichen Sie es ein (erforderlich)

3. Optionale Zusätze

Informationen zu unangekündigten Audits

Im Rahmen der Verantwortung von SCS für die Aufrechterhaltung der GLOBALG.A.P.-Akkreditierung sind wir verpflichtet, jährliche "unangekündigte" Audits bei 10 % unserer GLOBALG.A.P.-Kunden durchzuführen. Alle unangekündigten Audits von PHA, HPSS und IFA Version 5.4-1 GFS & V6-GFS werden vollständig unangekündigt durchgeführt (keine vorherige Ankündigung).

Sie können bis zu 15 Sperrtage angeben, an denen keine unangekündigte Prüfung durchgeführt wird. Unangekündigte Prüfungen werden nicht an gesetzlichen Feiertagen oder Wochenenden durchgeführt und müssen nicht als Sperrtage angegeben werden.

ABSCHNITT 4: Produktinformation - erforderlich für IFA, HPSS, FSA, Hopfen, SPRING

  • Hier müssen die einzelnen Kulturen aufgeführt werden, zum Beispiel: Äpfel, Mandarinen, Orangen, Hartkürbis, Zucchini, Hopfen. Die aktuelle Produktliste finden Sie hier.
  • Weitere Ernte: Wenn die zur Zertifizierung angemeldeten Kulturen auf einer Fläche angebaut werden, die bereits für diesen Zertifizierungszyklus registriert ist, werden sie als weitere Ernte registriert. Für Flächen, die als weitere Ernte registriert werden, fallen keine zusätzlichen Erzeugerregistrierungsgebühren an
  • Produktbehandlung: Jegliche Handhabung von Produkten nach der Ernte, bei der das Produkt in physischen Kontakt mit anderen Materialien oder Substanzen kommen kann, einschließlich: Lagerung, chemische Behandlung, Beschneiden, Waschen, Schälen. Dies schließt die Produktverarbeitung aus. 
  • Erzeugnisse, die vor der Ernte verkauft werden: Wenn das Erzeugnis zum Zeitpunkt der Ernte nicht im Besitz der juristischen Person ist, können Sie einen entsprechenden Nachweis (unterzeichneter Vertrag zwischen der juristischen Person und dem Käufer, aus dem hervorgeht, dass die gesamte Anbaufläche ausgeschlossen ist) an (E-Mail-Adresse) senden, um die Ernte von der Prüfung auszuschließen. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, muss die Ernte in die Prüfung einbezogen werden.
Kulturpflanzen AREA First Harvest AREA Further Harvest In einem Gebäude angebautes Produkt Verkauf von Erzeugnissen vor der Ernte Feld verpackt Produkt Handhabung Bestimmungsländer Betrieb


Jede Fläche, die während der Saison neu bepflanzt oder mit mehreren Kulturen bepflanzt wird, sollte in der Spalte "Weitere Kulturen" aufgeführt werden und wird nicht auf die Gesamtfläche der ersten Ernte angerechnet.

 

ABSCHNITT 5: Ranch

Bitte laden Sie das Addendum zur Registrierung herunter, füllen Sie es aus und legen Sie es dem Prüfer am Tag der Prüfung vor. Dieser muss alle Kulturen und Anbauflächen zum Zeitpunkt der Prüfung genau wiedergeben.

HINWEIS: Felder, die einen Bauernhof bilden, gelten nicht als Ranch. Eine Ranch bezieht sich auf den gesamten Standort.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht verlangen, dass für einen einzelnen Erzeuger (Einzelstandort) eine Feldliste eingereicht wird. Wenn Sie möchten, dass die Felder im Bericht aufgeführt werden, reichen Sie diese bitte am Tag des Audits auf dem Anmeldeformular ein (optional).

Bei einem Erzeuger mit mehreren Standorten müssen alle Ranches eingereicht werden.

Option 1 Erzeuger-Hauptfarm, Mitgliedsfarm einer Erzeugergemeinschaft oder Fabriken einer Option 1 Multisite.

  • Führen Sie alle Produkte auf, die auf der Ranch/dem Feld angebaut werden, einschließlich aller Ernten. Wenn mehr als 10 Standorte oder Felder auf der Bescheinigung genannt werden sollen, verwenden Sie bitte den Eintragungszusatz.
  • Bitte beachten Sie, dass bei einer Erstprüfung die Ernte gesehen werden muss, um eine Zertifizierung zu erhalten.
Standort Name Adresse GPS-Koordinaten Acres Produkt(e) Ungefähres Erntezeitfenster Betrieb

ABSCHNITT 6: Handhabung von Erzeugnissen

(nur IFA und HPSS, PHA übergehen zu Abschnitt 9)

Die Produkthandhabung ist erforderlich, wenn sich das Produkt zum Zeitpunkt der Handhabung im Besitz dieses Unternehmens befindet, auch wenn das Packhaus/der Kühler im Rahmen einer anderen GFSI-Zertifizierung geprüft wird. Die Produkthandhabung muss jährlich von der Zertifizierungsstelle überprüft werden, um die Zertifizierung zu erhalten.

Bitte verwenden Sie dieses Instrument, um festzustellen, ob die Handhabung in die Zertifizierung aufgenommen werden soll.

 

Name Einrichtung Kontakt Kontaktinformationen Vollständige Adresse GFSI-Zertifizierung Behandelte Produkte Betrieb

ABSCHNITT 7: Parallele Eigentumsverhältnisse

Bitte listen Sie alle Produkte auf, die unter Paralleleigentum fallen

 

Ein nicht zertifiziertes Produkt wird von einem Betrieb gekauft oder verarbeitet, der ein ähnliches zertifiziertes Produkt anbaut. Zum Beispiel werden nicht zertifizierte rote Äpfel und zertifizierte rote Äpfel vom Betrieb gelagert/verpackt.

ABSCHNITT 8: Unterauftragnehmer

ABSCHNITT 9: Gewährleistung des Umgangs mit dem Erzeugnis

Name Vollständige Adresse Anzahl der Verpackungslinien pro Anlage Einrichtung Kontakt Betriebstyp GFSI-Zertifizierung Daten der Operation Behandelte Produkte Betrieb

ABSCHNITT 10: Nachweiskette - Pflanzen/Pflanzenerzeugnisse

Produkt Beschreibung Produktkennzeichnung Zielländer Name und Nummer der GFSI-Zertifizierung GGN Label Lizenznehmer Lieferkette oder Einzelhandel/Gastronomie? Produkt Menge Betrieb
Werden Unternehmen mit hohem Risiko als Subunternehmer eingesetzt? Falls ja, füllen Sie die nachstehende Tabelle aus.
Name des Auftragnehmers Adresse Hochriskante Aktivität Betrieb
Definitionen

  • Kulturen - Acres, Erste Ernte - Bei mehrjährigen Kulturen/Baumkulturen oder in anderen Fällen, in denen es nur eine Kultur/Ernte pro Bescheinigungszyklus gibt, sind alle Acres als "Erste Ernte" anzugeben.
  • Feldfrüchte - Acres, Further Harvest - wenn Feldfrüchte, die für die Zertifizierung registriert werden sollen, später auf Acres angepflanzt werden, die bereits für den Zertifikatszyklus registriert wurden, sind diese späteren Acres als "Further Harvest" zu registrieren. Zum Beispiel: Bei zu zertifizierendem Salat oder Rucola, der auf Flächen gepflanzt wird, auf denen im aktuellen Zertifikatszyklus bereits zertifizierter Salat oder Rucola geerntet wurde, werden diese Flächen als "Weitere Ernte" aufgeführt.
  • Überdachte Kulturen - Überdachte Kulturen sind solche, die unter oder in einer Struktur angebaut werden, die die Wachstumsumgebung verändert. Dazu gehören Gewächshäuser oder andere Arten von Überdachungen, die während der gesamten Vegetationsperiode über den Erzeugnissen verbleiben, über ein Fundament verfügen und groß genug sind, um den Zutritt von Personen zu ermöglichen. Nicht dazu gehören Makrotunnel/Hochtunnel, die nicht während der gesamten Vegetationsperiode über der Pflanze verbleiben. Ebenfalls ausgeschlossen sind: Mikrotunnel/untere Tunnel, Mulch, Hagelschutz oder Netze.
  • Ernte ausgeschlossen - Die Ernte ist eingeschlossen, wenn die Erzeugnisse während des Erntevorgangs Eigentum der juristischen Person sind, auch wenn die Ernte von Subunternehmern durchgeführt wird. Die Ernte ist ausgeschlossen, wenn die Erzeugnisse vor dem Ernteverfahren verkauft werden und sich nicht mehr unter der Kontrolle der juristischen Person befinden.
  • Handhabung von Erzeugnissen - Die Handhabung ist eingeschlossen, wenn sich das Produkt während des Handhabungsprozesses im Eigentum der juristischen Person befindet. Befindet sich das Produkt nicht im Eigentum und unter der Kontrolle der juristischen Person, ist die Handhabung nicht eingeschlossen.
  • Bestimmungsländer - GLOBALG.A.P. verlangt, dass alle Länder, in die das Erzeugnis exportiert werden soll, hier aufgeführt werden. Die Länder müssen einzeln aufgeführt werden, es sei denn, es gibt harmonisierte Rückstandshöchstgehalte für eine bestimmte Ländergruppe, z. B. die Europäische Union.
     

ABSCHNITT 11: Erlaubnisse und Berechtigungen

Lesen Sie den folgenden Abschnitt sorgfältig durch und bestätigen Sie dann mit Ihrer Unterschrift, dass Sie ihn gelesen und verstanden haben. 

Nimmt der Produzent die Dienstleistungen verschiedener Zentralbanken in Anspruch, z. B. eine Zentralbank für ein Produkt und eine andere Zentralbank für ein anderes Produkt, so muss der Produzent diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

  • bei der Registrierung beim GLOBALG.A.P.-Sekretariat einen Antrag auf Genehmigung durch das CB stellen. Dies wird als Ausnahme behandelt und das GLOBALG.A.P.-Sekretariat wird es mit einer stichhaltigen Begründung genehmigen.
  • schriftlich vereinbaren, die zuständigen Zentralbanken zu informieren, wenn eine Sanktion verhängt wird (mit allen Einzelheiten der Sanktion, d. h. Nichtkonformität, Frist für Korrekturmaßnahmen usw.), und auch eine offene Kommunikation zwischen den Zentralbanken über den Umfang und die Einzelheiten der zu ergreifenden Maßnahmen zwischen den Zentralbanken zu ermöglichen (falls vorhanden) 
  • schriftlich zustimmen, dass GLOBALG.A.P. Informationen über Nichtkonformitäten und Sanktionen zwischen den zuständigen Zentralbanken austauschen darf. 
  • Bestimmen Sie eine Zentralbank, die für die Einziehung der Registrierungsgebühr verantwortlich ist, oder übertragen Sie diese Aufgabe einem ausgewählten Treuhänder. Die Zentralbank übernimmt diese Verantwortung in der Datenbank.
    Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Antragsteller, die im GLOBALG.A.P.-System festgelegten Verpflichtungen einzuhalten, einschließlich:
  • Jederzeitige Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen.
  • Zahlung der von GLOBALG.A.P. und von den wissenschaftlichen Zertifizierungssystemen festgelegten Gebühren
  • Die Bedingungen des Unterlizenz- und Zertifizierungsvertrags
  • Übermittlung von Datenaktualisierungen an die Zentralbank
     
    • GLOBALG.A.P. hat ein Dokument erstellt, in dem die Standardeinstellungen für den Datenzugriff auf das GLOBALG.A.P.-Datenbanksystem beschrieben sind und welche Informationen veröffentlicht werden und für verschiedene Parteien sichtbar sind. Ein Link zu diesem Dokument ist hier online zu finden: Datenzugriffsregeln V4.0

Ich bin damit einverstanden, dass Scientific Certification Systems, Inc. d.b.a. SCS Global Services (SCS) relevante Informationen, die für diese Registrierung und die Antragsformulare gelten, an GLOBALG.A.P. weitergibt, wo sie öffentlich zugänglich gemacht werden, solange der Registrierungsstatus aktuell bleibt.

Minimale und obligatorische Datenfreigabeebene für alle Teilbereiche: GGN, Registrierungsnummer, GLOBALG.A.P.-Zertifikatsnummer, System, Version, Option, Zertifizierungsstelle, Produkte und Status, Erklärung über die Behandlung/Verarbeitung der Produkte, Anzahl der Produzenten (in Option 2), Produktions- und Bestimmungsland, Produktionsmanagementeinheiten und Einheiten für die Behandlung der Produkte sowie Informationen über die parallele Produktion und den Ernteausschluss pro Produkt (falls zutreffend) sind öffentlich zugänglich. Darüber hinaus sind der Name und die Adresse jedes Zertifikatsinhabers für registrierte Marktteilnehmer der Branche, einschließlich der GLOBALG.A.P.-Mitglieder, zugänglich.

 

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit der Freigabe der Daten gemäß der oben gewählten Zugriffsstufe einverstanden.