PT SCS Unternehmensrichtlinien

Dienste

Die Erbringung unserer Drittanbieter-Bewertungsdienste kann eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten beinhalten:

  • erste Konformitätsbewertung und/oder Prüfung, um sicherzustellen, dass repräsentative Verfahren und Proben die Anforderungen der relevanten Programmprotokolle, Richtlinien oder Normen erfüllen;
  • Überwachungsaudits und/oder -tests, um die kontinuierliche Einhaltung der Anforderungen der relevanten Programmprotokolle, Richtlinien oder Standards sicherzustellen; und
  • Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen und/oder Prüf-/Validierungsberichten.

Für diese Dienstleistungen informiert PT SCS den Kunden schriftlich über das voraussichtliche Datum des Beginns der Bewertungsbesuche, es sei denn, der Kunde hat im Voraus zugestimmt, auf eine solche Ankündigung zu verzichten, wenn dies für das spezifische Programm erforderlich ist (z. B. wenn unangekündigte Audits zur Beurteilung der Einhaltung der Vorschriften für notwendig erachtet werden). PT SCS legt außerdem im Voraus einen vorläufigen Zeitplan für die Erbringung der Bewertungsleistungen vor. PT SCS wird sich nach Kräften bemühen, den Kunden über den Fortgang der Arbeiten gemäß dem vorgelegten Zeitplan zu unterrichten. Alle Zeitpläne sind jedoch davon abhängig, dass der Kunde die erforderlichen und relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Nach Abschluss der Begutachtungsdienstleistung(en) erstellt PT SCS einen Bericht über die Begutachtung und legt ihn dem Kunden vor, aus dem hervorgeht, ob eine Empfehlung zur Ausstellung eines Zertifikats, einer Stellungnahme oder einer Erklärung (je nach Fall) abgegeben werden soll. Dieser Bericht wird dem Kunden in Entwurfsform zur Überprüfung zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über die Ausstellung eines Zertifikats (oder eines Verifizierungs-/Validierungsgutachtens/einer Erklärung) liegt im alleinigen Ermessen von PT SCS. Alle zusätzlichen programmspezifischen Beurteilungsanforderungen und -prozesse werden in der PT SCS-Vereinbarung über Beurteilungsdienste und in den mit allen Kunden abgeschlossenen Richtlinien für die Kennzeichnung und Sprache der Zertifizierung, Validierung und Verifizierung dargelegt.

Gebühren und Bezahlung

Die Gebühren werden dem Kunden in Form eines Arbeitsauftrags mitgeteilt und bestehen normalerweise aus Pauschalbeträgen, die alle Phasen bis zum Abschluss der Bewertungsdienstleistung, der Vorlage des Berichts und, falls gerechtfertigt, der Ausstellung eines Zertifikats abdecken. PT SCS erbringt Bewertungsdienstleistungen und garantiert keine Zertifizierung als Teil dieser Dienstleistung. Je nach Dienstleistung werden die Kosten in voller Höhe oder in Teilbeträgen nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Die Gebühren basieren auf den Tarifen, die zum Zeitpunkt der Erteilung eines Arbeitsauftrags gelten. Die Art der Leistungserbringung wird im Arbeitsauftrag angegeben. Der geschätzte Zeitrahmen für die Erbringung der Dienstleistung richtet sich größtenteils, aber nicht ausschließlich, nach dem Kunden und wird mitgeteilt, sobald der Kunde die für die Planung und Durchführung der Bewertung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt. PT SCS kann seine Gebühren erhöhen, wenn sich herausstellt, dass die Anweisungen und/oder Informationen des Kunden nicht mit den ursprünglichen Angaben übereinstimmen, die zum Zweck der Einholung eines Gebührenangebots gemacht wurden. Antragsteller und Zertifikatsinhaber werden über jede Gebührenerhöhung informiert.

Für Dienstleistungen, die nicht im vereinbarten Angebot und/oder Arbeitsauftrag enthalten sind, sowie für besondere Überwachungsbesuche, die aufgrund behaupteter oder festgestellter Nichtkonformitäten erforderlich sind, werden zusätzliche Gebühren erhoben. Solche zusätzlichen Gebühren können mit Kosten verbunden sein, die z. B. aus folgenden Gründen entstehen:

  • Wiederholung der gesamten oder eines Teils der Beurteilungsdienstleistung(en) aufgrund der Nichteinhaltung der Verfahren;
  • zusätzliche Arbeiten aufgrund von Aussetzung, Kündigung, Entzug und/oder Wiedereinsetzung eines Zertifikats;
  • Neubewertung aufgrund von Änderungen des Anwendungsbereichs, der Produkte oder der Managementsysteme;
  • die Befolgung von Vorladungen für Dokumente oder Zeugenaussagen, die sich auf die von PT SCS durchgeführten Arbeiten beziehen; oder
  • Untersuchung einer ordnungsgemäß eingereichten Beschwerde gegen den Zertifikatsinhaber.
  • Rechnungen für zusätzliche Arbeiten werden nach Abschluss der jeweiligen Aufgabe ausgestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. PT SCS behält sich das Recht vor, alle Arbeiten einzustellen oder auszusetzen und/oder den Entzug einer Bescheinigung oder Erklärung für einen Kunden zu veranlassen, der eine Rechnung nicht ordnungsgemäß begleicht.

    Erstattungspolitik

    Rückerstattungen werden im Falle einer Stornierung durch eine der beiden Parteien für bezahlte, aber nicht abgeschlossene Beurteilungsleistungen gewährt. Für abgeschlossene Prüfungen, die nicht zu einer Zertifizierung führen, werden keine Erstattungen gewährt.

    Rechte und Pflichten

    Die Rechte und Pflichten von PT SCS und seinen Kunden von Bewertungsdienstleistungen sind in der PT SCS-Vereinbarung über Bewertungsdienstleistungen festgelegt. Informationen über die autorisierte Verwendung von PT SCS und PT SCS-bezogenen Zertifizierungszeichen, Logos und Warenzeichen sind in den Zertifizierungs-, Validierungs- und Verifizierungskennzeichnungs- und Sprachrichtlinien beschrieben.

    Beschwerden, Einsprüche und Streitigkeiten

    Wir bearbeiten alle Beschwerden, Einsprüche und Streitigkeiten, die wir von Kunden und Interessengruppen erhalten, gemäß unserem Verfahren zur Untersuchung von Beschwerden, Einsprüchen und Streitigkeiten. Ein Formular für Feedback, Kommentare und Beschwerden befindet sich ebenfalls auf der SCS-Website.