Non-GMO Project Verification erobert Lebensmittelhersteller im Sturm
Autor: Brandon Nauman
Als eines der am schnellsten wachsenden Mehrwert-Labels in der Geschichte des modernen Lebensmittelhandels hat das „Non-GMO Project Verified “-Label einen der zentralen Trends des aktuellen Zeitgeistes aufgegriffen – das Streben nach Authentizität. So wie sich Lebensmittel- und Agrartechnologien mit immer größerer Geschwindigkeit weiterentwickeln, scheint auch die Nachfrage nach Vereinfachung zu steigen – eine Rückbesinnung auf vergangene Zeiten. Dabei handelt es sich jedoch nicht nur um Nostalgie – es ist unbestreitbar, dass die Branche mit tiefgreifenden ethischen Fragen konfrontiert ist und die Angst besteht, den Geist aus der Flasche zu lassen, ohne die Konsequenzen vollständig abzuwägen.
Da sie sich in einer Zwickmühle befinden, überprüfen Markeninhaber und Lebensmittelhersteller derzeit ihre Lieferanten und Produktionsabläufe, um herauszufinden, wie sie dieser Nachfrage am besten gerecht werden können. Als entscheidendes Glied in der Lieferkette tragen sie die Verantwortung für die Wahrung der Integrität und Identität von gentechnikfreien Produkten und deren Ausgangsstoffen. In diesem kurzen Artikel werde ich die wichtigsten Schritte skizzieren, die die Beteiligten unternehmen müssen, um eine Zertifizierung im Rahmen des Non-GMO Project zu erhalten. Weitere Einzelheiten finden Sie in meinem Webinar zu diesem Thema.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Teilnahme manchmal auf der Ebene des Markeninhabers festgelegt wird; daher müssen nicht unbedingt alle Betriebe in der Lieferkette vom „Non-GMO Project“ zertifiziert sein. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Teilnehmer um einen Markeninhaber oder einen Hersteller handelt, sind jedoch für jeden Betrieb, der Produkte, die vom „Non-GMO Project“ zertifiziert sind, handhabt, verarbeitet, verpackt oder etikettiert, bestimmte Informationen erforderlich. In jedem Fall muss der Teilnehmer eng mit den an der Produktionskette beteiligten Betrieben zusammenarbeiten, um die Bereitstellung der für die Bewertung erforderlichen Unterlagen zu erleichtern.
Der erste wichtige Schritt besteht darin, die Unterlagen zu den Betriebsstätten zusammenzustellen und einzureichen. Die Teilnehmer müssen nachweisen, dass die an der Handhabung, Verarbeitung, Verpackung oder Kennzeichnung von Produkten beteiligten Betriebsstätten – einschließlich aller beauftragten Einrichtungen – physisch in der Lage sind, die Anforderungen der Norm zu erfüllen, was durch entsprechende Unterlagen zu belegen ist. Beispielsweise müssen Betriebe, die risikoreiche Ausgangsstoffe verarbeiten, schriftliche Standardarbeitsanweisungen, Unterlagen zur Herkunft der Ausgangsstoffe, Informationen zur Chargenkontrolle und Identitätssicherung, Chargen- und Produktionsaufzeichnungen sowie Verkaufs- oder Versandunterlagen vorlegen. Die Koordinierung der Kommunikation zwischen allen Betrieben ist für eine reibungslose Überprüfung unerlässlich.
Sobald die Unterlagen eingereicht und geprüft wurden, können Vor-Ort-Kontrollen als notwendig erachtet werden, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, wie die Betriebe die Rückverfolgbarkeit der zugelassenen Ausgangsstoffe gewährleisten. Betriebe, die ausschließlich risikoarme Ausgangsstoffe oder risikohohe Ausgangsstoffe verwenden, die die Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung erfüllen, müssen sich keiner Kontrolle unterziehen; dies gilt auch für Betriebe, die keine Parallelproduktion betreiben. Auftragsverarbeiter, die ansonsten einer Kontrolle unterliegen würden, haben Anspruch auf eine dreijährige Ausnahmegenehmigungsfrist.

Im Anschluss an die Inspektion wird ein Auditbericht erstellt. Dieser Bericht enthält eine Erörterung aller potenziellen Probleme oder Feststellungen, die während der Inspektion in Bezug auf Nichtkonformitäten oder Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt wurden. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, diese Punkte mit dem Auditor zu besprechen und anschließend die nächsten Schritte zur Behebung der Nichtkonformitäten einzuleiten.
Nach Abschluss der Überprüfung wird ein ein Jahr lang gültiges Konformitätszertifikat ausgestellt, und Lebensmittelhersteller dürfen das Siegel „Non-GMO Project Verified“ auf ihren Produktverpackungen verwenden.
Brandon Nauman ist stellvertretender Geschäftsführer der SCS Global Services und leitet dort die Bereiche Bio- und Nicht-GVO-Programme. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Brandon unter [email protected]oder 1.775.546.3099.
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