Unterstützung des Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (CBAM)
Unabhängige Überprüfung der EU-CBAM-Emissionsdaten
- Startseite /
- Dienstleistungen /
- Klimawandel /
- Unterstützung des Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (CBAM)
Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?
Der Mechanismus zur Anpassung der CO₂-Grenzabgaben (CBAM) ist das Instrument der Europäischen Union zur Verhinderung der Verlagerung von CO₂-Emissionen, das durch die Verordnung (EU) 2023/956 eingeführt wurde. Der CBAM soll sicherstellen, dass bestimmte in die Europäische Union importierte Waren CO₂-Kosten unterliegen, die mit denen vergleichbar sind, die im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) für innerhalb der EU hergestellte Waren gelten.
Im Rahmen des CBAM-Systems sind zugelassene CBAM-Anmelder verpflichtet, jährliche CBAM-Erklärungen einzureichen, die die eingebetteten Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit importierten CBAM-Waren abdecken. Werden die tatsächlichen eingebetteten Emissionen herangezogen, müssen diese Emissionen durch eine Überprüfung durch einen akkreditierten unabhängigen Prüfer belegt werden.
Die CBAM gilt derzeit für Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff, Ammoniak, Salpetersäure und Strom sowie für nachgelagerte Vorprodukte.
Wenn betreiberspezifische Emissionsdaten nicht vorliegen oder nicht überprüft werden können, gelten Standardwerte. Diese Standardwerte sind bewusst konservativ angesetzt und können im Vergleich zu den überprüften tatsächlichen Emissionen zu einer höheren gemeldeten Emissionsintensität und folglich zu höheren CBAM-Kosten führen.
Warum SCS wählen?
SCS Global Services seit mehr als 15 Jahren unabhängige Dienstleistungen zur Überprüfung von Treibhausgasemissionen (THG) für eine Vielzahl von Branchen SCS Global Services , darunter Fertigung, Metallindustrie, Chemie, Energie, Landwirtschaft, Transportwesen und Konsumgüter. Seit 2026 bereitet SCS Global Services sein Prüfungsportfolio darauf vor, auch Überprüfungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) und des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) anzubieten.
Unsere Prüfer wenden die neuesten regulatorischen Anforderungen, Überwachungsmethoden und Grundsätze der Treibhausgasbilanzierung an, um die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) und der CBAM zu gewährleisten.
SCS Global Services B.V. durchläuft derzeit das Akkreditierungsverfahren, um als akkreditierter CBAM-Prüfer anerkannt zu werden.
Unser aktueller Antrag auf CBAM-Akkreditierung umfasst:
- Aktivitätsgruppe IV (AG4) – Düngemittel, einschließlich Harnstoff und Mischdünger.
- Wirtschaftsgruppe VIII (AG8) – Eisen- und Stahlerzeugnisse sowie Aluminiumprodukte;
SCS bietet außerdem RED-Zertifizierungsdienstleistungen für erneuerbare Kraftstoffe an. Für Unternehmen, die sowohl den CBAM- als auch den RED-Anforderungen unterliegen, kann SCS die Überprüfungs- und Zertifizierungsmaßnahmen koordinieren, um die Effizienz bei der Einhaltung der Vorschriften insgesamt zu steigern.
Unabhängig. Erfahren. Weltweit anerkannt. SCS unterstützt Unternehmen dabei, die CBAM-Vorschriften souverän umzusetzen.
Teilen Sie uns Ihr Feedback mit
Senden Sie hier Ihr Feedback, Ihre Beschwerden oder Kommentare.
- Lieferung von CBAM-Waren in die Europäische Union
- Prozess
- SCS-Dienstleistungen im Bereich CBAM
Wenn Ihr Unternehmen CBAM-pflichtige Waren außerhalb der Europäischen Union herstellt und diese an Kunden in der EU exportiert, spielen Sie eine entscheidende Rolle im Rahmen des CBAM-Compliance-Prozesses. Ihr EU-Importeur (der autorisierte CBAM-Anmelder) muss von Ihnen Emissionsdaten auf Anlagenebene einholen, um die mit jedem in die EU importierten CBAM-Produkt verbundenen eingebetteten Emissionen zu ermitteln.
Um die Verwendung der tatsächlichen Emissionen aus eingebetteten Prozessen in CBAM-Erklärungen zu ermöglichen, müssen die Emissionsdaten gemäß den CBAM-Anforderungen quantifiziert und von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer verifiziert werden. Sind keine verifizierten tatsächlichen Emissionsdaten verfügbar, müssen EU-Importeure möglicherweise auf Standardwerte zurückgreifen, die in der Regel konservativ angesetzt sind und zu höheren CBAM-Kosten führen können.
Ihre wichtigsten Aufgaben als Betreiber aus einem Nicht-EU-Land
- Überwachung und Quantifizierung der eingebetteten Emissionen gemäß der CBAM-Verordnung und den geltenden Durchführungsbestimmungen, einschließlich produktspezifischer Systemgrenzen und Berechnungsmethoden.
- Erfassung und Pflege zuverlässiger Emissionsdaten für jede Anlage und jedes unter die CBAM fallende Produkt, das in die EU exportiert wird, einschließlich direkter Emissionen und gegebenenfalls indirekter Emissionen.
- Stellen Sie Ihren EU-Kunden rechtzeitig verifizierte Emissionsdaten zur Verfügung, damit diese ihren Melde- und Deklarationspflichten im Rahmen der CBAM nachkommen können.
- Sich einer unabhängigen Überprüfung durch einen akkreditierten CBAM-Prüfer unterziehen, um die Verwendung tatsächlicher Emissionswerte zu untermauern und das Vertrauen in die Genauigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Daten zu stärken.
Das CBAM-Überprüfungsverfahren folgt einem strukturierten, risikobasierten Ansatz. Die nachstehende Zusammenfassung gibt die Überprüfungsmaßnahmen in den Abschnitten 2.2 bis 2.20 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2551 der Kommission sowie die Überprüfungsgrundsätze der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 der Kommission wieder.
-
Vorvertragliche Prüfung und Zeitaufwand
Bevor SCS einen Auftrag annimmt, prüft das Unternehmen die verfügbaren Informationen, um sich einen Überblick über die Anlage des Betreibers zu verschaffen, den vorgeschlagenen Umfang der Überprüfung festzulegen, sicherzustellen, dass der Auftrag in den akkreditierten Geltungsbereich fällt, die Kompetenz und die Verfügbarkeit von Ressourcen zu bewerten, die Risiken der Überprüfung einzuschätzen und ausreichend Zeit für die Arbeiten einzuplanen. Der Vertrag muss bei Bedarf zusätzliche Zeit für strategische Analysen, Risikoanalysen oder andere Überprüfungsmaßnahmen vorsehen.
-
Auskunftsanfrage des Betreibers
Vor der strategischen Analyse und während der gesamten Überprüfung muss der Betreiber die für die Planung und Durchführung der Überprüfung erforderlichen Informationen bereitstellen. Dazu können der aktuelle Überwachungsplan, Anlagenbeschreibungen, Informationen zum Prozessablauf, Änderungsprotokolle, Probenahmepläne, der Emissionsbericht des Betreibers, frühere Überprüfungsberichte, Informationen zu ungeklärten Feststellungen, Vorläufer-Überprüfungsberichte, Nachweise zum Produktionszeitraum, Nachweise zum Stromverbrauch, Datenbanken, Datenquellen und sonstige relevante Unterlagen gehören.
-
Strategische Analyse
SCS führt eine strategische Analyse durch, um Art, Umfang und Komplexität der Verifizierung einzuschätzen. Dazu gehören die Überprüfung der Anlage, der hergestellten Waren, der Produktionsprozesse und -abläufe, der Stoffströme, der Emissionsquellen, der technischen Anbindungen, der Überwachungsmethodik, der Messgeräte, der Berechnungsfaktoren, der Vorläuferstoffe, der Stromverbrauchsdaten, der Datenflussaktivitäten sowie des Kontrollsystems des Betreibers.
-
Risikoanalyse
SCS ermittelt und analysiert inhärente Risiken, Kontrollmaßnahmen und Kontrollrisiken, die die Zuverlässigkeit des Emissionsberichts beeinträchtigen könnten. Die Risikoanalyse berücksichtigt die strategische Analyse, Informationen des Betreibers, relevante Emissionsquellen und Datenflüsse sowie die geltenden Wesentlichkeitsschwellen. Sollten während der Überprüfung neue Informationen vorliegen, werden die Risikoanalyse und die geplanten Überprüfungsmaßnahmen entsprechend aktualisiert.
-
Verifizierungsplan
Auf der Grundlage der Strategie- und Risikoanalysen erstellt SCS einen Prüfungsplan, der den ermittelten Risiken angemessen ist. Der Plan umfasst ein Prüfungsprogramm, einen Testplan für Kontrollmaßnahmen und -verfahren sowie einen Plan zur Stichprobenentnahme. Der Plan ist darauf ausgelegt, das Prüfungsrisiko auf ein akzeptables Maß zu senken und eine angemessene Prüfungsaussage zu untermauern.
-
Prüfmaßnahmen
SCS setzt den Verifizierungsplan um und überprüft, ob der Überwachungsplan ordnungsgemäß angewendet wurde. Zu den Verifizierungsmaßnahmen gehören substanzielle Prüfungen, analytische Verfahren, Datenüberprüfungen sowie Kontrollen der korrekten Anwendung der Überwachungsmethodik. SCS überprüft den Datenfluss, die IT-Systeme, die Kontrollmaßnahmen, die Verfahren, die Dokumentation und die Wirksamkeit der Umsetzung.
-
Analytische Verfahren
SCS wendet analytische Verfahren an, um die Plausibilität und Vollständigkeit der gemeldeten Daten zu bewerten. Dazu gehören die Bewertung von Schwankungen und Trends, die Identifizierung von Ausreißern, unerwarteten Daten und Datenlücken sowie die Durchführung vorläufiger und substanzieller analytischer Verfahren und abschließender analytischer Verfahren, um zu bestätigen, dass festgestellte Fehler behoben wurden.
-
Datenüberprüfung
SCS führt eine detaillierte Überprüfung der Daten im Emissionsbericht des Betreibers durch. Dazu gehören die Rückverfolgung der Daten bis zu den Primärquellen, der Abgleich mit externen oder bestätigenden Quellen, sofern verfügbar, die Durchführung von Abgleichen, die Überprüfung von Schwellenwerten, die Neuberechnung gemeldeter Werte sowie die Überprüfung der Grenzen der Anlage, der Produktionsprozesse, der Produktionswege, der Emissionsströme, der Emissionsquellen, der technischen Verbindungen, des Aktivitätsniveaus und der Datenzuverlässigkeit.
-
Überprüfung der Überwachungsmethodik
SCS prüft, ob die im Überwachungsplan festgelegte Überwachungsmethodik korrekt angewendet wurde. Dazu gehören die Bewertung der Vollständigkeit der Daten, Datenlücken, Doppelzählungen, Stichprobenpläne, die Zuordnung von Emissionen und Energieflüssen, Definitionen auf Aktivitätsebene, der Energieverbrauch, die Behandlung von Vorläuferstoffen, gegebenenfalls die Verwendung verifizierter Ist-Emissionen für Vorläuferstoffe, die Verwendung von Standardfaktoren, Emissionsfaktoren für Strom, Nachweise zur Nachhaltigkeit von Biomasse sowie die Behandlung von übertragenem CO₂ oder N₂O, die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie die dauerhafte Kohlenstoffabscheidung und -nutzung.
-
Verweis auf andere Prüfberichte
Stützt sich der Betreiber auf verifizierte Daten aus anderen Anlagen, wie beispielsweise Vorläuferstoff- oder Stromerzeugungsanlagen, prüft SCS, ob der entsprechende Verifizierungsbericht von einem ordnungsgemäß akkreditierten Prüfer ausgestellt wurde, ob die Stellungnahme zufriedenstellend war und ob der Bericht den relevanten Produktionszeitraum abdeckt.
-
Stichproben
SCS kann Stichprobenverfahren anwenden, sofern dies aufgrund der Risikoanalyse gerechtfertigt ist. Wird im Rahmen einer Stichprobe eine Falschangabe oder eine Nichtkonformität festgestellt, fordert SCS den Betreiber auf, die Ursache zu erläutern, bewertet die Auswirkungen auf die gemeldeten Daten, ermittelt, ob zusätzliche Überprüfungsmaßnahmen erforderlich sind, und entscheidet, ob der Stichprobenumfang oder die Grundgesamtheit der korrigierten Daten erweitert werden muss.
-
Besichtigung vor Ort
SCS führt eine Vor-Ort-Besichtigung an dem Standort durch, an dem die Waren hergestellt werden, es sei denn, gemäß den geltenden CBAM-Überprüfungsvorschriften ist eine virtuelle Besichtigung oder ein Verzicht darauf zulässig. Die Vor-Ort-Besichtigung dient dazu, Messgeräte und Überwachungssysteme zu begutachten, Mitarbeiter zu befragen, die Grenzen der Anlage und des Produktionsprozesses zu bewerten, die Vollständigkeit der Stoffströme und Emissionsquellen zu bestätigen, technische Anbindungen zu überprüfen und ausreichende Nachweise für das Überprüfungsergebnis zu sammeln.
-
Umgang mit Unstimmigkeiten, Abweichungen und Verstößen
Stellt SCS im Rahmen der Verifizierung Falschangaben, Nichtkonformitäten oder Verstöße fest, informiert SCS den Betreiber unverzüglich darüber und fordert eine Korrektur an. Behobene Probleme werden als gelöst dokumentiert. Bei nicht behobenen Problemen fordert SCS Erklärungen an, beurteilt die Wesentlichkeit, bewertet gegebenenfalls die Auswirkungen auf die gemeldeten eingebetteten Emissionen und die Angaben zur Anpassung der kostenlosen Zuteilung und ermittelt die Auswirkungen auf das Verifizierungsurteil.
-
Unabhängige technische Überprüfung
Vor der Erstellung des Verifizierungsberichts werden die internen Verifizierungsunterlagen und der Entwurf des Verifizierungsberichts von einem unabhängigen Prüfer überprüft, der nicht zum Verifizierungsteam gehörte. Die Überprüfung erstreckt sich auf den gesamten Verifizierungsprozess, bestätigt, dass die Verfahren korrekt eingehalten wurden, beurteilt, ob mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und nach bestem Ermessen vorgegangen wurde, und bewertet, ob die Nachweise eine Stellungnahme mit hinreichender Sicherheit stützen.
-
Beglaubigung des Prüfberichts
Der Verifizierungsbericht wird auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des unabhängigen Prüfers und der Nachweise in den internen Verifizierungsunterlagen beglaubigt. Die Beglaubigung erfolgt durch eine vom Verifizierer ordnungsgemäß bevollmächtigte Person.
-
Interne Nachweisdokumentation
SCS erstellt interne Verifizierungsunterlagen, die ausreichend belegen, dass die Verifizierung gemäß den geltenden CBAM-Anforderungen durchgeführt wurde. Die Unterlagen umfassen die Ergebnisse der Verifizierungsmaßnahmen, vom Betreiber übermittelte Informationen, eine strategische Analyse, eine Risikoanalyse, den Verifizierungsplan, die Begründung für etwaige Ausnahmen von Vor-Ort-Besichtigungen oder virtuelle Besichtigungen, Belege zur Untermauerung des Verifizierungsgutachtens sowie die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung.
-
Prüfbericht und Stellungnahme
SCS erstellt den Verifizierungsbericht ausschließlich für Tätigkeitsgruppen, die in den Geltungsbereich seiner Akkreditierung fallen. Der Verifizierungsbericht enthält ein Verifizierungsurteil. Der Bericht kann nur dann als zufriedenstellend bewertet werden, wenn der Emissionsbericht des Betreibers keine wesentlichen Falschangaben enthält. Der Bericht wird als nicht zufriedenstellend bewertet, wenn wesentliche Falschangaben, wesentliche Nichtkonformitäten, mangelnde Klarheit oder Einschränkungen des Geltungsbereichs eine zufriedenstellende Schlussfolgerung hinsichtlich der hinreichenden Sicherheit verhindern.
-
Einschränkung des Geltungsbereichs
SCS kann zu dem Schluss kommen, dass der Umfang der Überprüfung zu begrenzt ist, wenn Daten fehlen, der Überwachungsplan keinen ausreichenden Umfang oder keine ausreichende Klarheit bietet oder der Betreiber keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hat. Eine Einschränkung des Umfangs kann SCS daran hindern, ausreichende Nachweise zu erlangen, um ein Urteil mit angemessener Sicherheit abzugeben.
-
Offene, nicht wesentliche Abweichungen
SCS prüft, ob die im vorangegangenen Berichtszeitraum festgestellten unwesentlichen Abweichungen behoben wurden. Sind sie nicht behoben worden, prüft SCS, ob diese Nichtbehebung das Risiko von Falschangaben erhöht oder erhöhen könnte, und dokumentiert den Stand sowie die Behebung der Feststellungen.
-
Verbesserungsvorschläge – ohne Beratungsunternehmen
Wenn SCS Verbesserungsbedarf feststellt, kann der Verifizierungsbericht Empfehlungen enthalten, die sich auf die Risikobewertung des Betreibers, den Datenfluss, Kontrollmaßnahmen, Verfahren sowie den Überwachungs- und Berichtsprozess beziehen. Diese Empfehlungen beschränken sich auf die Ergebnisse der Verifizierung und stellen keine Beratung dar. SCS bleibt unparteiisch und übernimmt keine Beratung, Konzeption oder Entwicklung des Überwachungs- und Berichtsprozesses des Betreibers.
-
Tatsachen, die nach Ausstellung der Bestätigungserklärung bekannt wurden
Sollte SCS nach der Ausstellung der Verifizierungserklärung Kenntnis von Sachverhalten erlangen, die das Verifizierungsurteil wesentlich hätten beeinflussen können, bewertet SCS die Bedeutung dieser Informationen, entscheidet, ob zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen erforderlich sind, und ergreift geeignete Maßnahmen. Je nach den Umständen kann dies die Kommunikation mit dem Kunden, die Änderung, den Widerruf oder die Neuausstellung der Verifizierungserklärung sowie gegebenenfalls die Benachrichtigung der zuständigen Behörden oder der vorgesehenen Nutzer umfassen.
Bewertung vor der Überprüfung
Vor dem eigentlichen CBAM-Verifizierungsmandat bietet SCS eine umfassende Vorab-Bewertung an, mit der Ihre Bereitschaft für die Verifizierung beurteilt und potenzielle Probleme identifiziert werden sollen, bevor sie zu Nichtkonformitäten führen.
Die Bewertung orientiert sich an den Kernelementen des CBAM-Verifizierungsprozesses und bietet eine unabhängige Überprüfung Ihrer Emissionsüberwachung, Berechnungsmethoden, Belegdaten und Berichtssysteme. Anstelle der Abgabe eines Verifizierungsgutachtens erstellt SCS einen detaillierten Bericht zur Lückenanalyse, in dem Bereiche aufgezeigt werden, die vor der formellen Verifizierung korrigiert oder verbessert werden müssen.
Die Vorabprüfung umfasst:
- Durchführung einer Online- CBAM-Selbstbewertung zur Bereitschaft
- Überprüfung der Überwachungsmethodik und der zugehörigen Verfahren
- Bewertung der Datenverfügbarkeit, Rückverfolgbarkeit und der Systeme zur Aufbewahrung von Unterlagen
- Bewertung von Emissionsberechnungen und Zuteilungsmethoden
- Überprüfung ausgewählter Berechnungen, Emissionsfaktoren und Datenflüsse
- Überprüfung der Belege für direkte und indirekte Emissionen
- Ermittlung von Lücken, Schwachstellen und potenziellen Abweichungen
- Empfehlungen zur Verbesserung der Datenqualität, der Vollständigkeit und der Überprüfungsbereitschaft
Nach Abschluss der Prüfung erstellt SCS einen Bericht zur Lückenanalyse im Vorfeld der Verifizierung, in dem die Ergebnisse, Feststellungen und empfohlenen Korrekturmaßnahmen zusammengefasst werden. Im Rahmen dieser Dienstleistung wird weder ein Verifizierungsurteil noch eine Zuverlässigkeitserklärung abgegeben.
Akkreditierte CBAM-Prüfungsdienste durch unabhängige Dritte
Nach der Akkreditierung wird SCS Global Services eine unabhängige Überprüfung der eingebetteten Emissionsdaten durch eine dritte Partei gemäß der CBAM-Verordnung, den geltenden Durchführungsvorschriften und den Akkreditierungsanforderungen durchführen.
Unsere Prüfungsdienstleistungen sind darauf ausgelegt, eine angemessene Sicherheit dafür zu bieten, dass die gemeldeten eingebetteten Emissionen frei von wesentlichen Falschangaben sind und gemäß den geltenden CBAM-Überwachungs- und Berechnungsmethoden ermittelt wurden.
Der Prüfungsauftrag umfasst:
- Unabhängige Überprüfung der auf Anlagenebene erfassten Emissionsdaten für unter die CBAM fallende Waren
- Risikobasierte Planung der Verifizierung sowie strategische Analyse der Einführungs- und Berichtsprozesse
- Bewertung von Emissionsberechnungen, Quelldaten, Kontrollmaßnahmen und Belegen
- Beurteilungen der Wesentlichkeit, Vollständigkeit und Konsistenz
- Überprüfungsmaßnahmen vor Ort oder aus der Ferne, je nach Fall
- Ermittlung und Behebung wesentlicher Falschangaben und Abweichungen
- Unabhängige technische Überprüfung gemäß den Akkreditierungsanforderungen
- Ausstellung eines Verifizierungsberichts und einer Verifizierungserklärung zur Verwendung durch autorisierte CBAM-Anmelder zur Untermauerung ihrer jährlichen CBAM-Anmeldung
Durch die Einholung einer akkreditierten Überprüfung durch Dritte können Betreiber außerhalb der EU ihren EU-Kunden Vertrauen in die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der gemeldeten Emissionsdaten vermitteln und die Verwendung der tatsächlichen eingebetteten Emissionswerte im Rahmen des CBAM-Systems unterstützen.
Informationen anfordern
Möchten Sie loslegen oder benötigen Sie weitere Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.