EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)
Unabhängige Überprüfung von Berichten über Treibhausgasemissionen, Daten auf Aktivitätsebene und Daten zur kostenlosen Zuteilung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS).
- Startseite /
- Dienstleistungen /
- Klimawandel /
- EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)
Was ist das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)?
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist der zentrale Mechanismus der Europäischen Union zur Bepreisung von CO₂-Emissionen, mit dem die Treibhausgasemissionen von erfassten Anlagen und Luftverkehrstätigkeiten reduziert werden sollen. Ab 2027 wird das separate ETS2-System für Brennstoffe gelten, die für den Verbrauch in Gebäuden, im Straßenverkehr und in weiteren Sektoren freigegeben werden. Betreiber und regulierte Unternehmen müssen ihre Emissionen gemäß den Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften des EU-EHS sowie den geltenden Akkreditierungs- und Verifizierungsanforderungen überwachen, melden und verifizieren.
Wer benötigt eine EU-EHS-Prüfung?
- Anlagenbetreiber, deren Tätigkeiten unter Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG fallen und die geprüfte jährliche Emissionsberichte vorlegen müssen.
- Industrieunternehmen, die eine Überprüfung von Berichten über Basisdaten, Daten von neuen Marktteilnehmern oder jährlichen Tätigkeitsberichten für die Zwecke der kostenlosen Zuteilung benötigen.
- Unter das ETS2 fallende Unternehmen, die Brennstoffe zum Verbrauch in Verkehr bringen und gemäß Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG zur Einreichung geprüfter Emissionsberichte verpflichtet sind.
Warum SCS wählen?
SCS Global Services seit mehr als 15 Jahren unabhängige Dienstleistungen zur Überprüfung von Treibhausgasemissionen in den Bereichen Fertigung, Metallindustrie, Chemie, Energie, Landwirtschaft, Transport, Lebensmittel und Konsumgüter SCS Global Services . SCS Global Services B.V. erweitert sein Prüfungsportfolio um Verifizierungsdienstleistungen für das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) und die grenzüberschreitende CO₂-Abgabe (CBAM) und unterstützt Kunden dabei mit unabhängigen, risikobasierten Überprüfungen im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen der EU.
Unser Ansatz zur Verifizierung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) vereint regulatorisches Fachwissen, technische Branchenkompetenz und dokumentierte Prüfverfahren. Für Industriekunden legt SCS den Schwerpunkt auf solide Überwachungspläne, zuverlässige Quelldaten, die korrekte Anwendung von Berechnungsmethoden, rückverfolgbare Aktivitätsdaten und eine klare Kommunikation der Verifizierungsergebnisse.
SCS Global Services B.V. durchläuft derzeit das Akkreditierungsverfahren, um als ETS-Prüfer akkreditiert zu werden.
Unser aktueller Antrag auf ETS-Akkreditierung umfasst:
- Wirtschaftsgruppe 4: Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen; Herstellung von Sekundäraluminium; Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen. Zu den Beispielbranchen zählen die Stahlverarbeitung, Ferrolegierungen, Sekundäraluminium sowie die Verarbeitung von Kupfer und anderen Nichteisenmetallen.
- Wirtschaftsgruppe 8: Herstellung von Ruß, Ammoniak, organischen Grundchemikalien, Wasserstoff/Synthesegas, Soda und Natriumbicarbonat. Zu den Beispielbranchen zählen die Chemieindustrie, die Wasserstoffindustrie, die Ammoniakindustrie, die Rußindustrie und die Sodaindustrie.
Unabhängig. Erfahren. Weltweit anerkannt. SCS unterstützt Unternehmen dabei, die ETS-Vorschriften souverän einzuhalten.
Teilen Sie uns Ihr Feedback mit
Senden Sie hier Ihr Feedback, Ihre Beschwerden oder Kommentare.
- Wichtigste Pflichten für Betreiber von ETS-Anlagen
- Prozess
- SCS ETS-Dienstleistungen
- FAQs
Betreiber, die am EU-Emissionshandelssystem teilnehmen, müssen jedes Jahr mehrere Kernverpflichtungen erfüllen:
-
Überwachung der Treibhausgasemissionen
Die Anlagen müssen einem genehmigten Überwachungsplan folgen, in dem Messmethoden, Datenquellen, Berechnungsfaktoren und Qualitätssicherungs-/Qualitätskontrollverfahren beschrieben sind.
-
Erstellen und Einreichen eines jährlichen Emissionsberichts
Jede Anlage legt ihrer zuständigen nationalen Behörde einen geprüften jährlichen Emissionsbericht (Annual Emissions Report, AER) vor.
Dieser Bericht muss:- Alle relevanten direkten Emissionen erfassen
- Befolgen Sie die genehmigte Methodik.
- Vollständigkeit, Genauigkeit und Transparenz sicherstellen
- Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren und Berechnungsdetails einbeziehen
-
Lassen Sie den Bericht unabhängig überprüfen
Vor der Einreichung muss die AER von einem akkreditierten, unabhängigen externen Prüfer überprüft werden.
-
Emissionszertifikate abgeben
Bis zum jährlichen Stichtag müssen die Betreiber EU-Emissionszertifikate (EUAs) in Höhe ihrer geprüften Emissionen abgeben. EUAs können auf dem Markt gekauft und verkauft werden, und der variable Marktpreis der EUAs spiegelt die Kosten für die Emissionsminderung wider.
Das CBAM-Überprüfungsverfahren folgt einem strukturierten, risikobasierten Ansatz. Die nachstehende Zusammenfassung gibt die Überprüfungsmaßnahmen in den Abschnitten 2.2 bis 2.20 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2551 der Kommission sowie die Überprüfungsgrundsätze der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 der Kommission wieder.
-
Vorvertragliche Prüfung und Zeitaufwand
Bevor SCS einen Auftrag annimmt, prüft das Unternehmen die verfügbaren Informationen, um sich einen Überblick über die Anlage des Betreibers zu verschaffen, den vorgeschlagenen Umfang der Überprüfung festzulegen, sicherzustellen, dass der Auftrag in den akkreditierten Geltungsbereich fällt, die Kompetenz und die Verfügbarkeit von Ressourcen zu bewerten, die Risiken der Überprüfung einzuschätzen und ausreichend Zeit für die Arbeiten einzuplanen. Der Vertrag muss bei Bedarf zusätzliche Zeit für strategische Analysen, Risikoanalysen oder andere Überprüfungsmaßnahmen vorsehen.
-
Auskunftsanfrage des Betreibers
Vor der strategischen Analyse und während der gesamten Überprüfung muss der Betreiber die für die Planung und Durchführung der Überprüfung erforderlichen Informationen bereitstellen. Dazu können der aktuelle Überwachungsplan, Anlagenbeschreibungen, Informationen zum Prozessablauf, Änderungsprotokolle, Probenahmepläne, der Emissionsbericht des Betreibers, frühere Überprüfungsberichte, Informationen zu ungeklärten Feststellungen, Vorläufer-Überprüfungsberichte, Nachweise zum Produktionszeitraum, Nachweise zum Stromverbrauch, Datenbanken, Datenquellen und sonstige relevante Unterlagen gehören.
-
Strategische Analyse
SCS führt eine strategische Analyse durch, um Art, Umfang und Komplexität der Verifizierung einzuschätzen. Dazu gehören die Überprüfung der Anlage, der hergestellten Waren, der Produktionsprozesse und -abläufe, der Stoffströme, der Emissionsquellen, der technischen Anbindungen, der Überwachungsmethodik, der Messgeräte, der Berechnungsfaktoren, der Vorläuferstoffe, der Stromverbrauchsdaten, der Datenflussaktivitäten sowie des Kontrollsystems des Betreibers.
-
Risikoanalyse
SCS ermittelt und analysiert inhärente Risiken, Kontrollmaßnahmen und Kontrollrisiken, die die Zuverlässigkeit des Emissionsberichts beeinträchtigen könnten. Die Risikoanalyse berücksichtigt die strategische Analyse, Informationen des Betreibers, relevante Emissionsquellen und Datenflüsse sowie die geltenden Wesentlichkeitsschwellen. Sollten während der Überprüfung neue Informationen vorliegen, werden die Risikoanalyse und die geplanten Überprüfungsmaßnahmen entsprechend aktualisiert.
-
Verifizierungsplan
Auf der Grundlage der Strategie- und Risikoanalysen erstellt SCS einen Prüfungsplan, der den ermittelten Risiken angemessen ist. Der Plan umfasst ein Prüfungsprogramm, einen Testplan für Kontrollmaßnahmen und -verfahren sowie einen Plan zur Stichprobenentnahme. Der Plan ist darauf ausgelegt, das Prüfungsrisiko auf ein akzeptables Maß zu senken und eine angemessene Prüfungsaussage zu untermauern.
-
Prüfmaßnahmen
SCS setzt den Verifizierungsplan um und überprüft, ob der Überwachungsplan ordnungsgemäß angewendet wurde. Zu den Verifizierungsmaßnahmen gehören substanzielle Prüfungen, analytische Verfahren, Datenüberprüfungen sowie Kontrollen der korrekten Anwendung der Überwachungsmethodik. SCS überprüft den Datenfluss, die IT-Systeme, die Kontrollmaßnahmen, die Verfahren, die Dokumentation und die Wirksamkeit der Umsetzung.
-
Analytische Verfahren
SCS wendet analytische Verfahren an, um die Plausibilität und Vollständigkeit der gemeldeten Daten zu bewerten. Dazu gehören die Bewertung von Schwankungen und Trends, die Identifizierung von Ausreißern, unerwarteten Daten und Datenlücken sowie die Durchführung vorläufiger und substanzieller analytischer Verfahren und abschließender analytischer Verfahren, um zu bestätigen, dass festgestellte Fehler behoben wurden.
-
Datenüberprüfung
SCS führt eine detaillierte Überprüfung der Daten im Emissionsbericht des Betreibers durch. Dazu gehören die Rückverfolgung der Daten bis zu den Primärquellen, der Abgleich mit externen oder bestätigenden Quellen, sofern verfügbar, die Durchführung von Abgleichen, die Überprüfung von Schwellenwerten, die Neuberechnung gemeldeter Werte sowie die Überprüfung der Grenzen der Anlage, der Produktionsprozesse, der Produktionswege, der Emissionsströme, der Emissionsquellen, der technischen Verbindungen, des Aktivitätsniveaus und der Datenzuverlässigkeit.
-
Überprüfung der Überwachungsmethodik
SCS prüft, ob die im Überwachungsplan festgelegte Überwachungsmethodik korrekt angewendet wurde. Dazu gehören die Bewertung der Vollständigkeit der Daten, Datenlücken, Doppelzählungen, Stichprobenpläne, die Zuordnung von Emissionen und Energieflüssen, Definitionen auf Aktivitätsebene, der Energieverbrauch, die Behandlung von Vorläuferstoffen, gegebenenfalls die Verwendung verifizierter Ist-Emissionen für Vorläuferstoffe, die Verwendung von Standardfaktoren, Emissionsfaktoren für Strom, Nachweise zur Nachhaltigkeit von Biomasse sowie die Behandlung von übertragenem CO₂ oder N₂O, die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie die dauerhafte Kohlenstoffabscheidung und -nutzung.
-
Verweis auf andere Prüfberichte
Stützt sich der Betreiber auf verifizierte Daten aus anderen Anlagen, wie beispielsweise Vorläuferstoff- oder Stromerzeugungsanlagen, prüft SCS, ob der entsprechende Verifizierungsbericht von einem ordnungsgemäß akkreditierten Prüfer ausgestellt wurde, ob die Stellungnahme zufriedenstellend war und ob der Bericht den relevanten Produktionszeitraum abdeckt.
-
Stichproben
SCS kann Stichprobenverfahren anwenden, sofern dies aufgrund der Risikoanalyse gerechtfertigt ist. Wird im Rahmen einer Stichprobe eine Falschangabe oder eine Nichtkonformität festgestellt, fordert SCS den Betreiber auf, die Ursache zu erläutern, bewertet die Auswirkungen auf die gemeldeten Daten, ermittelt, ob zusätzliche Überprüfungsmaßnahmen erforderlich sind, und entscheidet, ob der Stichprobenumfang oder die Grundgesamtheit der korrigierten Daten erweitert werden muss.
-
Besichtigung vor Ort
SCS führt eine Vor-Ort-Besichtigung an dem Standort durch, an dem die Waren hergestellt werden, es sei denn, gemäß den geltenden CBAM-Überprüfungsvorschriften ist eine virtuelle Besichtigung oder ein Verzicht darauf zulässig. Die Vor-Ort-Besichtigung dient dazu, Messgeräte und Überwachungssysteme zu begutachten, Mitarbeiter zu befragen, die Grenzen der Anlage und des Produktionsprozesses zu bewerten, die Vollständigkeit der Stoffströme und Emissionsquellen zu bestätigen, technische Anbindungen zu überprüfen und ausreichende Nachweise für das Überprüfungsergebnis zu sammeln.
-
Umgang mit Unstimmigkeiten, Abweichungen und Verstößen
Stellt SCS im Rahmen der Verifizierung Falschangaben, Nichtkonformitäten oder Verstöße fest, informiert SCS den Betreiber unverzüglich darüber und fordert eine Korrektur an. Behobene Probleme werden als gelöst dokumentiert. Bei nicht behobenen Problemen fordert SCS Erklärungen an, beurteilt die Wesentlichkeit, bewertet gegebenenfalls die Auswirkungen auf die gemeldeten eingebetteten Emissionen und die Angaben zur Anpassung der kostenlosen Zuteilung und ermittelt die Auswirkungen auf das Verifizierungsurteil.
-
Unabhängige technische Überprüfung
Vor der Erstellung des Verifizierungsberichts werden die internen Verifizierungsunterlagen und der Entwurf des Verifizierungsberichts von einem unabhängigen Prüfer überprüft, der nicht zum Verifizierungsteam gehörte. Die Überprüfung erstreckt sich auf den gesamten Verifizierungsprozess, bestätigt, dass die Verfahren korrekt eingehalten wurden, beurteilt, ob mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und nach bestem Ermessen vorgegangen wurde, und bewertet, ob die Nachweise eine Stellungnahme mit hinreichender Sicherheit stützen.
-
Beglaubigung des Prüfberichts
Der Verifizierungsbericht wird auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des unabhängigen Prüfers und der Nachweise in den internen Verifizierungsunterlagen beglaubigt. Die Beglaubigung erfolgt durch eine vom Verifizierer ordnungsgemäß bevollmächtigte Person.
-
Interne Nachweisdokumentation
SCS erstellt interne Verifizierungsunterlagen, die ausreichend belegen, dass die Verifizierung gemäß den geltenden CBAM-Anforderungen durchgeführt wurde. Die Unterlagen umfassen die Ergebnisse der Verifizierungsmaßnahmen, vom Betreiber übermittelte Informationen, eine strategische Analyse, eine Risikoanalyse, den Verifizierungsplan, die Begründung für etwaige Ausnahmen von Vor-Ort-Besichtigungen oder virtuelle Besichtigungen, Belege zur Untermauerung des Verifizierungsgutachtens sowie die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung.
-
Prüfbericht und Stellungnahme
SCS erstellt den Verifizierungsbericht ausschließlich für Tätigkeitsgruppen, die in den Geltungsbereich seiner Akkreditierung fallen. Der Verifizierungsbericht enthält ein Verifizierungsurteil. Der Bericht kann nur dann als zufriedenstellend bewertet werden, wenn der Emissionsbericht des Betreibers keine wesentlichen Falschangaben enthält. Der Bericht wird als nicht zufriedenstellend bewertet, wenn wesentliche Falschangaben, wesentliche Nichtkonformitäten, mangelnde Klarheit oder Einschränkungen des Geltungsbereichs eine zufriedenstellende Schlussfolgerung hinsichtlich der hinreichenden Sicherheit verhindern.
-
Einschränkung des Geltungsbereichs
SCS kann zu dem Schluss kommen, dass der Umfang der Überprüfung zu begrenzt ist, wenn Daten fehlen, der Überwachungsplan keinen ausreichenden Umfang oder keine ausreichende Klarheit bietet oder der Betreiber keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt hat. Eine Einschränkung des Umfangs kann SCS daran hindern, ausreichende Nachweise zu erlangen, um ein Urteil mit angemessener Sicherheit abzugeben.
-
Offene, nicht wesentliche Abweichungen
SCS prüft, ob die im vorangegangenen Berichtszeitraum festgestellten unwesentlichen Abweichungen behoben wurden. Sind sie nicht behoben worden, prüft SCS, ob diese Nichtbehebung das Risiko von Falschangaben erhöht oder erhöhen könnte, und dokumentiert den Stand sowie die Behebung der Feststellungen.
-
Verbesserungsvorschläge – ohne Beratungsunternehmen
Wenn SCS Verbesserungsbedarf feststellt, kann der Verifizierungsbericht Empfehlungen enthalten, die sich auf die Risikobewertung des Betreibers, den Datenfluss, Kontrollmaßnahmen, Verfahren sowie den Überwachungs- und Berichtsprozess beziehen. Diese Empfehlungen beschränken sich auf die Ergebnisse der Verifizierung und stellen keine Beratung dar. SCS bleibt unparteiisch und übernimmt keine Beratung, Konzeption oder Entwicklung des Überwachungs- und Berichtsprozesses des Betreibers.
-
Tatsachen, die nach Ausstellung der Bestätigungserklärung bekannt wurden
Sollte SCS nach der Ausstellung der Verifizierungserklärung Kenntnis von Sachverhalten erlangen, die das Verifizierungsurteil wesentlich hätten beeinflussen können, bewertet SCS die Bedeutung dieser Informationen, entscheidet, ob zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen erforderlich sind, und ergreift geeignete Maßnahmen. Je nach den Umständen kann dies die Kommunikation mit dem Kunden, die Änderung, den Widerruf oder die Neuausstellung der Verifizierungserklärung sowie gegebenenfalls die Benachrichtigung der zuständigen Behörden oder der vorgesehenen Nutzer umfassen.
Bewertung der Bereitschaft zur Vorabprüfung
Vor der formellen Verifizierung kann SCS eine Vorabprüfung der Verifizierungsbereitschaft durchführen, um zu beurteilen, ob der Überwachungsplan, der Plan zur Überwachungsmethodik, die Emissionsdaten, die Daten auf Aktivitätsebene, die Verfahren und die Nachweise für eine formelle Verifizierung durch eine unabhängige Stelle bereit sind. Diese Dienstleistung dient dazu, Lücken, Schwachstellen und potenzielle Nichtkonformitäten vor Beginn des formellen Verifizierungsauftrags zu identifizieren. Sie führt nicht zu einem Verifizierungsurteil oder einer Bestätigungserklärung.
Die Vorabprüfung umfasst:
- Absolvierung einer Online- Selbstbewertung zur ETS-Bereitschaft
- Überprüfung des Überwachungsplans, des Plans zur Überwachungsmethodik und des Genehmigungsstatus.
- Bewertung von Quellströmen, Emissionsquellen, Grenzen von Teilanlagen und Datenflussaktivitäten.
- Überprüfung ausgewählter Emissionsberechnungen, Aktivitätsdaten, Energieflussdaten, Berechnungsfaktoren und Belege.
- Bewertung von Kontrollmaßnahmen, IT-/Datensystemen, der Dokumentation, der Rückverfolgbarkeit und der internen Validierung.
- Ermittlung von Datenlücken, potenziellen Doppelzählungen, ungeklärten früheren Befunden und Mängeln in der Dokumentation.
- Bereitschaftsbericht, in dem die Feststellungen und empfohlenen Korrekturmaßnahmen vor der formellen Überprüfung zusammengefasst werden.
Akkreditierte EU-ETS-Prüfungsdienste
Nach der Akkreditierung wird SCS Global Services unabhängige EU-ETS-Verifizierungsdienstleistungen gemäß den AVR und den geltenden Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften erbringen. Die Verifizierungsdienstleistungen sollen die Einreichung zuverlässiger Berichte bei der zuständigen Behörde unterstützen.
- Prüfung der jährlichen Emissionsberichte für Anlagen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS).
- Überprüfung von Berichten zu Basisdaten, Berichten zu neuen Marktteilnehmern und jährlichen Tätigkeitsberichten für die Zwecke der kostenlosen Zuteilung.
- Prüfungsumfang für ausgewählte industrielle Tätigkeitsgruppen, vorbehaltlich des im Akkreditierungszertifikat aufgeführten Geltungsbereichs.
- Unabhängige Überprüfung und Beglaubigung vor der Erstellung des abschließenden Verifizierungsberichts.
- Klare Darstellung von Unstimmigkeiten, Abweichungen, Verstößen, Einschränkungen des Prüfungsumfangs und Verbesserungsvorschlägen.
Diese Dienstleistung steht zur Verfügung, sobald SCS Global Services B.V. das entsprechende Akkreditierungsverfahren abgeschlossen hat, und zwar ausschließlich für Tätigkeitsbereiche, die unter das erteilte Akkreditierungszertifikat fallen.
Was ist das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)?
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Es funktioniert nach dem „Cap-and-Trade“-Prinzip, bei dem für die Gesamtemissionen aus den erfassten Tätigkeiten eine Obergrenze festgelegt wird und die Betreiber jedes Jahr Emissionszertifikate in Höhe ihrer geprüften Emissionen halten und abgeben müssen.
Wer ist zur Einhaltung des EU-Emissionshandelssystems verpflichtet?
Das EU-Emissionshandelssystem gilt für Betreiber von erfassten Anlagen in energieintensiven Sektoren (wie beispielsweise Hersteller von Erdöl, Stahl, Zement, Eisen und Aluminium, Glas sowie Zellstoff und Papier) sowie für bestimmte Aktivitäten im Luftverkehr. Erfasste Anlagen müssen ihre Emissionen überwachen, einen jährlichen Emissionsbericht vorlegen, diesen unabhängig überprüfen lassen und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eine ausreichende Anzahl von Zertifikaten abgeben.
Warum sind Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems so wichtig?
Ein robustes MRV-System gewährleistet, dass die Emissionsdaten genau, transparent und systemweit vergleichbar sind. Eine unabhängige Überprüfung ist zwingend vorgeschrieben und spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Integrität und Wirksamkeit des EU-Emissionshandelssystems, während sie es den Betreibern gleichzeitig ermöglicht, die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nachzuweisen.
Welche Rolle spielt SCS Europe bei der Einhaltung der EU-Emissionshandelsvorschriften?
SCS Global Services B.V. bietet unabhängige Prüfungsdienstleistungen für Programme zur Erfassung von Treibhausgasemissionen an. Das Unternehmen baut derzeit seine Kapazitäten aus und strebt eine Akkreditierung an, um EU-ETS-Prüfungsaktivitäten gemäß den geltenden europäischen Rechtsvorschriften durchführen zu können.
Wie ist der Stand der EU-ETS-Prüferakkreditierung von SCS Europe?
SCS Europe hat Ende 2026 seinen Antrag auf Akkreditierung als EU-ETS-Prüfer eingereicht für:
- Wirtschaftsgruppe 4 – Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen; Herstellung von Sekundäraluminium; Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen.
- Aktivitätsgruppe 8 – Herstellung von Ruß, Ammoniak, organischen Grundchemikalien, Wasserstoff/Synthesegas, Soda und Natriumbicarbonat.
Diese Initiative spiegelt das langfristige Engagement von SCS wider, regulierten Betreibern zuverlässige, unabhängige und technisch fundierte Überprüfungsdienstleistungen anzubieten.
Kann SCS Europe Betreiber bereits vor der Erteilung der Akkreditierung unterstützen?
Ja. SCS Europe bietet Dienstleistungen zur Vorbereitung auf das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) sowie Vorabprüfungen an, die eine unabhängige Bewertung der Systeme und Daten eines Betreibers im Vorfeld der formellen Überprüfung ermöglichen. SCS Europe verfügt über umfassende Erfahrung mit den verschiedenen EU-Regulierungsinitiativen, darunter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS), die CBAM, die EUDR und die RED III, und gewährleistet so einen einheitlichen Ansatz bei der Überprüfung von Treibhausgasemissionen – von der Vorabprüfung bis zur abschließenden Überprüfung.
Was ist das EU-ETS-Readiness-Tool?
Das „EU ETS Readiness Tool“ ist ein kostenloses Online-Selbstbewertungstool, das von SCS Europe entwickelt wurde. Es ermöglicht Betreibern, ihre Bereitschaft für die EU-Emissionshandelssystem-Prüfung zu bewerten, indem potenzielle Lücken oder Unstimmigkeiten in den Überwachungs-, Berichterstattungs- und Kontrollprozessen ermittelt werden.
Was ist eine Vorabprüfung und wozu dient sie?
Die Vorabprüfung ist eine freiwillige, nicht akkreditierte Dienstleistung, die mit derselben technischen Genauigkeit wie eine formelle Prüfung durchgeführt wird, ohne dass ein Prüfungsurteil abgegeben wird. Sie umfasst eine detaillierte Überprüfung der Emissionsüberwachungs- und Berichterstattungssysteme eines Betreibers und deckt potenzielle wesentliche Falschangaben, Schwachstellen in Überwachungsplänen oder Datenflüssen sowie Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung der EU-Verordnung über die Überwachung und Berichterstattung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (MRR) auf.
Die frühzeitige Erkennung dieser Probleme bietet einen besseren Überblick über die Verifizierungsbereitschaft und potenzielle Compliance-Risiken.
Was beinhaltet eine Informationsveranstaltung zum EU-Emissionshandelssystem?
Im Rahmen der Vorabprüfungen bietet SCS Europe Informationsveranstaltungen für Anlagenbetreiber und das zuständige Personal an. Die Veranstaltungen bieten einen Überblick über:
- Grundsätze und Anforderungen des EU-Emissionshandelssystems
- Gesetzliche Verpflichtungen und Fristen
- Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungsprozesse
- Häufige Feststellungen bei ETS-Prüfungen
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Teams über Anforderungen, Zeitpläne und Erwartungen hinsichtlich der Überprüfung informiert sind.
Wie werden die Preise für EU-EHS-Dienstleistungen festgelegt?
Die Preise für EU-ETS-Dienstleistungen werden individuell festgelegt, abhängig von Faktoren wie der Tätigkeitsgruppe, der Größe und Komplexität der Anlage, der Datenqualität sowie dem Umfang der erforderlichen Dienstleistungen (z. B. Bereitschaftsbewertung oder Vorabprüfung). Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Dienstleistungen angemessen abgegrenzt sind und den regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Wie sollten Betreiber den Einstieg finden?
Betreiber können zunächst das kostenlose EU-ETS-Readiness-Tool nutzen, um ihren aktuellen Vorbereitungsstand zu bewerten. Für diejenigen, die eine weitergehende Bewertung wünschen, bietet SCS Europe unabhängige Vorverifizierungsdienste an, die detaillierte Einblicke in die Verifizierungsbereitschaft liefern.
Informationen anfordern
Möchten Sie loslegen oder benötigen Sie weitere Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.