Die neue USDA-Regelung zur Stärkung des ökologischen Landbaus (Strengthening Organic Enforcement Rule)
Im Jahr 2024 treten wesentliche Änderungen der USDA-Bio-Vorschriften in Kraft, die darauf abzielen, die Integrität von Bio-Produkten zu stärken und die Durchsetzung der Vorschriften zu verbessern. Diese Änderungen betreffen eine Reihe von Bereichen, darunter Ausnahmen von der Zertifizierung, die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette, Kennzeichnungsvorschriften und vieles mehr. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen, die Bio-Erzeuger, Importeure, Zertifizierungsstellen und Verbraucher betreffen werden.
Erweiterte Zertifizierungsanforderungen und Einschränkung von Ausnahmeregelungen:
Nach den neuen Vorschriften benötigen bestimmte Betriebe, die zuvor von der Zertifizierungspflicht ausgenommen waren, nun eine Bio-Zertifizierung. Dazu gehören Händler, Importeure, Exporteure und Vermittler, die am Verkauf oder Handel mit Bio-Produkten beteiligt sind. Ausnahmen gelten jedoch weiterhin für Tätigkeiten mit geringem Risiko, wie z. B. sehr kleine Betriebe, bestimmte Einzelhandelsgeschäfte und Lagerstätten. Ausgenommene Betriebe müssen dennoch andere Bio-Vorschriften einhalten, darunter die Vermeidung von Vermischungen und Kontaminationen, Kennzeichnungsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen.
Verbesserte Importkontrollen und Rückverfolgbarkeit:
Um die Echtheit importierter Bio-Produkte zu gewährleisten, müssen alle Importe über das „Automated Commercial Environment“-System des USDA unter Verwendung der Daten aus einem NOP-Importzertifikat angemeldet werden. Das von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifikat trägt dazu bei, potenzielle Betrugsfälle zu überwachen und aufzudecken. Die Betriebe sind zudem verpflichtet, über einen Plan zur Betrugsbekämpfung zu verfügen und Aufzeichnungen zu führen, die die Herkunft des Produkts und dessen Weg durch die Lieferkette nachverfolgen. Die Zertifizierungsstellen führen risikobasierte Audits zur Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette durch, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Kennzeichnung und Behälter für den Nicht-Einzelhandel:
Die neuen Vorschriften schreiben vor, dass die Etiketten von Nicht-Einzelhandelsbehältern eine Kennzeichnung als Bio-Produkt sowie Angaben enthalten müssen, die einen Bezug zu den Nachverfolgungsunterlagen herstellen. Die mit Nicht-Einzelhandelsbehältern verbundenen Nachverfolgungsunterlagen müssen den letzten zertifizierten Verarbeiter des Produkts ausweisen und so umfassend sein, dass sich der Eigentumsübergang und der Transport des Produkts nachvollziehen lassen.
Weitere wichtige Neuerungen:
Die Aktualisierungen betreffen zudem die Schulung und Qualifikation von Zertifizierern, die Fortführung von Zertifizierungsprozessen, die Zertifizierung von Erzeugergemeinschaften, die Berechnung des Anteils an ökologischen Zutaten, Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren sowie Konformitätsbewertungen im Ausland. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Aufsicht, die Rechenschaftspflicht und die Transparenz innerhalb der Bio-Branche zu verbessern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehenden Aktualisierungen der USDA-Bio-Vorschriften einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Integrität von Bio-Produkten darstellen. Diese Änderungen zielen darauf ab, einheitliche Standards, Rückverfolgbarkeit und das Vertrauen der Verbraucher in Bio-Zertifizierungen zu gewährleisten. Um mehr über die konkreten Auswirkungen auf Ihren Betrieb oder Ihre Lieferkette zu erfahren, wenden Sie sich bitte an Ned Halaby, Vertriebsleiter des SCS Global Services bei SCS Global Services : [email protected].